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V i e r t e s H a u p t s t ü c k

Die Weisen der Rückverbundenheit

„Das Ganze geht in den Gliedern nicht

unter.“

§ 21. Lehrsätze über die Weisen der Rückverbundenheit

L e h r s a t z 11. In-sich-Befassen oder Rückverbinden der Glie-

der ist die Weise des ausgliedernden Ganzen; Befaßtwerden oder

Rückverbundenheit ist die Weise des ausgegliederten Gliedes. Das

Ausgliedernde ist rückverbindend; das Ausgegliederte rückverbun-

den. Als Rückverbindendes hat das Ausgliedernde zugleich die Weise

des In-sich-Bleibens und des Außer-sich-Seins; als Rückverbundenes

hat das Glied zugleich die Weise der Einerleiheit mit sich selbst und

der Selbfremdheit.

L e h r s a t z 12. Das ausgliedernde, aber selbst unausgegliederte

Rückverbindende hat die Weise der Unverzehrbarkeit (Unsterb-

lichkeit); das Rückverbundene oder Ausgegliederte hat die Weise

der Hinfälligkeit oder Widerruflichkeit. (Unsterblichkeit des Rück-

verbindenden — der Seele — Sterblichkeit des Gliedes.)

L e h r s a t z 13. Das unausgegliederte Ganze hat die Weise des

Fünkleins oder der Urmitte; und die Weise der konkreten Aus-

gliederungsmitte oder des konkreten Zentrums.

L e h r s a t z 14. Die Rückverbundenheit des Gliedes im Fünk-

lein hat die Weise der Abgeschiedenheit.

L e h r s a t z 15. Die Rückverbundenheit des Gliedes in seiner

konkreten Ausgliederungsmitte hat die Weise der Mittewendigkeit

oder Zentripetalität. Mittewendigkeit wird, als im Gange der Um-

gliederung befindlich, zur Rücknahme.

/

L e h r s a t z 16. Mittewendigkeit hat die Weise der Gezweiung

oder Mitte-Rückverbundenheit (Mitterückverbundenheit ist vor

Mitte-Ausgliederung, daher gehört die Gezweiung hieher!).