V i e r t e s H a u p t s t ü c k
Die Weisen der Rückverbundenheit
„Das Ganze geht in den Gliedern nicht
unter.“
§ 21. Lehrsätze über die Weisen der Rückverbundenheit
L e h r s a t z 11. In-sich-Befassen oder Rückverbinden der Glie-
der ist die Weise des ausgliedernden Ganzen; Befaßtwerden oder
Rückverbundenheit ist die Weise des ausgegliederten Gliedes. Das
Ausgliedernde ist rückverbindend; das Ausgegliederte rückverbun-
den. Als Rückverbindendes hat das Ausgliedernde zugleich die Weise
des In-sich-Bleibens und des Außer-sich-Seins; als Rückverbundenes
hat das Glied zugleich die Weise der Einerleiheit mit sich selbst und
der Selbfremdheit.
L e h r s a t z 12. Das ausgliedernde, aber selbst unausgegliederte
Rückverbindende hat die Weise der Unverzehrbarkeit (Unsterb-
lichkeit); das Rückverbundene oder Ausgegliederte hat die Weise
der Hinfälligkeit oder Widerruflichkeit. (Unsterblichkeit des Rück-
verbindenden — der Seele — Sterblichkeit des Gliedes.)
L e h r s a t z 13. Das unausgegliederte Ganze hat die Weise des
Fünkleins oder der Urmitte; und die Weise der konkreten Aus-
gliederungsmitte oder des konkreten Zentrums.
L e h r s a t z 14. Die Rückverbundenheit des Gliedes im Fünk-
lein hat die Weise der Abgeschiedenheit.
L e h r s a t z 15. Die Rückverbundenheit des Gliedes in seiner
konkreten Ausgliederungsmitte hat die Weise der Mittewendigkeit
oder Zentripetalität. Mittewendigkeit wird, als im Gange der Um-
gliederung befindlich, zur Rücknahme.
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L e h r s a t z 16. Mittewendigkeit hat die Weise der Gezweiung
oder Mitte-Rückverbundenheit (Mitterückverbundenheit ist vor
Mitte-Ausgliederung, daher gehört die Gezweiung hieher!).