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Sein wäre tot, mechanisch — es wäre eben von der Art, in der wirk-

liches Sein nicht bestehen kann.

Hier ist es, wo uns das tiefe Mysterium der Welt entgegentritt,

wo „Sein“ sich nicht als bloß geäußertes, gesetztes zeigt, sondern als

zugleich im Äußernden und Setzenden verbleibend, als ein „Drau-

ßen“ und „Darinnen“ zugleich! Machen wir uns dies von zwei Sei-

ten her klar, zuerst von der Seite des ausgliedernden Ganzen, dann

von der Seite des ausgegliederten Teiles, so erhalten wir folgende

Übersicht:

Das ausgliedernde Ganze:

Insich-Sein

Außersich-Setzen

Das ansgegliederte Ganze:

Einerleiheit mit sich selbst (A = A)

Selbfremdheit (A = — A)

Alles Ausgliedernde hat die Weise, nicht nur nach außen hin

etwas zu setzen, sondern das Gesetzte, Ausgegliederte zugleich in

sich selbst weiter zu enthalten, zugleich in sich selbst verharren zu

lassen. Diese Grund- und Urtatsache der Welt haben wir früher

1

bei

der Erörterung des Satzes: „Das Ganze geht in den Gliedern nicht

unter“, an mehreren Beispielen erläutert. Der Gedanke, so sahen

wir, der sich im Worte äußert, ausgliedert, hört darum doch nicht

auf, Gedanke zu sein und darum das gesprochene Wort in sich zu

enthalten; der Wirkende, der sich im Werke setzt, hört nicht auf,

das Werk in sich zu haben, wodurch er es allein gebrauchen kann,

zum Beispiel der Baumeister sein Haus. Und so allgemein: Indem

das Ausgliedernde im Ausgegliederten nicht untergeht, läßt es zu-

gleich das Geschöpf urbildlich in sich verharren — und bewahrt

sich selbst dadurch im Schöpfungsakt, in welchem es sonst unter-

ginge. Das Wort / existiert als gesprochenes, aber zugleich existiert

es, verharrt es im Gedanken; gerade durch dieses Verharren ge-

schieht es aber, daß der Gedanke bei sich selbst bleibt, während er

das Wort heraussetzt. Dadurch allein geht er in den ausgegliederten

Teilen nicht unter. Daraus folgt, daß das Verhältnis des Ausglie-

dernden, Befassenden, Rückverbindenden zum Ausgegliederten, Be-

faßten, Rückverbundenen ein zweifaches ist:

1

Siehe oben S. 81 ff.