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Fallgesetz ganz eindeutig vor sich geht, so ist doch der Umstand,

daß er fällt, ein Beweis dafür, daß sein Dasein als Schweres zu-

gleich

(a)

in ihm selbst (als Stein am Orte X) und zugleich

(b)

n o c h e i n m a l anderswo ist, nämlich in jenem Zentrum,

dem Erdmittelpunkte, zu dem hin er „lastet“ und „fällt“ — daß also

sein Fallen nicht möglich wäre, wenn er nur schlechthin mit sich

selbst identisch wäre.

Dann wäre er nur er selbst und nicht zugleich irgendwie im

„Zentrum“, in dem, was ihn „anzieht“, wäre er nicht Glied des

„Gravitationssystems“; dann wäre er auch das nur d u r c h

s i c h s e l b s t B e s t i m m b a r e — damit aber zugleich tot,

leblos und, wenn man es zu Ende denkt: für niemanden vorhanden,

wirkungslos, bestimmungslos, ohne Bestimmbarkeit, ganzheitslos,

das heißt — n i c h t s !

Dem Glied jeder Ganzheit ist eigen, daß es sein Sein nicht nur in

sich selbst, nicht nur darin hat, daß es mit sich selbst einerlei ist

nach dem bekannten logischen „Satz der Identität“; sondern, daß

es außerdem zugleich in seinem Grund wohnt, daß es ein Befaßtes

ist, welches nur dadurch sich selbst findet, daß es sich auch im Grund

des Ausgliedernden findet. Wir wollen dieses Zugleich-im-Grunde-

Sein die „ S e l b f r e m d h e i t “ des Gliedes nennen. Es zeigt sich,

daß die Weise des Gliedes in seinem Verhältnis zum Grund eine

zweifache ist: Das bloße „Es-selbst-Sein“ oder das „Sich-selbst-

gleich-Sein“: die E i n e r l e i h e i t m i t s i c h s e l b s t (Iden-

tität, A = A); und das zugleich Im-ausgliedernden-Grunde-Sein

oder die S e l b s t f r e m d h e i t (Nicht-Identität, A = — A).

/

Aus all dem ergibt sich der oben vorangestellte Lehrsatz: Rück-

verbinden oder Befassen ist die Weise des ausgliedernden Ganzen,

Rückverbundenheit oder Befaßtheit ist die Weise des gesetzten Glie-

des. Das ausgliedernde Ganze hat als Rückverbindendes zugleich die

Weise des In-sich-Seins und des Außer-sich-Seins; das gesetzte Glied

als Rückverbundenes die Weise der Einerleiheit mit sich selbst und

der Selbfremdheit.

Zur Namengebung noch folgende Ergänzungen.

Für die Rückverbundenheit oder Befaßtheit sind auch andere

Bezeichnungen zur Hand, die wir gelegentlich anwenden, weil sie

alle in ihrer Weise eine eigene Seite hervorheben: „Einwohnung“