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lich wie Leben Lebendiges, stoffliche Vorgänge Stoffliches als Mutterschoß ver-
langen. Darum muß der Mensch jeweils „für eine Wahrheit reif sein“, um sie
denken zu können, nicht bloß körperlich dafür vorbereitet; zum Beispiel gesund
sein, um ruhig denken zu können. Der Übergang des Geistigen aus der Möglich-
keit in die Sinnfälligkeit ist an sich noch keine Verleiblichung, er ist vielmehr eine
Gestaltung auf eigener Ebene, eine rein geistige Geburt in Gezweiung. Die Ver-
bundenheit des Geistes mit der stofflichen Welt und im besonderen der Gebrauch
von W e r k z e u g e n zum Schaffen ist durchaus eine Sache für sich.
Der genetische Vorrang des W i r k l i c h e n in der Umgliederung ist, noch-
mals sei es gesagt, demnach nicht nur in der Verbindung des Geistes mit dem
Stoffe (Gezweiung höherer Ordnung) begründet, sondern vorgegebene Wirklich-
keit in der Gezweiung (1), in der organischen Materie (2), in den Werkzeugen
(3) und all dem gemäß Junggeborenheit (4) sind die Erfordernisse der Umglie-
derung.
/
In unserer „Kategorienlehre“ wurde dieser grundsätzliche Tatbestand außer-
dem dargestellt durch die Sätze: Ganzes kommt nur aus Ganzem, = Wirkliches
kommt nur aus Wirklichem (Abstammung); Ganzes gleicher Art kommt nur
aus Ganzem gleicher Art (Verwandtschaft). — Damit ist die Unabhängigkeit des
genetischen Vorranges der jeweiligen Wirklichkeit von der Verbindung des
Geistigen mit der Stofflichkeit (von der Gezweiung höherer Ordnung) gegeben.
Daß deren Verwirklichung außerdem vorgegeben ist, kommt erst noch hinzu.
IL Daß der aristotelisch-scholastische Satz: „Das Sein kommt zur
Wesenheit der Dinge hinzu“ unhaltbar sei und auf einem falschen
Prädikationsbegriffe beruhe. — Welche Erweiterung des ontologi-
schen Gottesbeweises daraus folge, wenn das Sein nicht als allge-
meinstes Prädikat der Dinge (leere Kopula), sondern als die Quelle
der Prädikate gedacht werde
A. A l l g e m e i n e E r k l ä r u n g
In der Seinslehre des Aristoteles, der Scholastiker, Kantens und
Schellings gilt der Satz: daß zur Wesenheit (essentia,
ούσία)
das
Dasein (esse, existere) hinzukomme
1
. Es wird hinzugefügt, daß nur
1
Für Aristoteles gilt dieser Satz schon infolge der vielfachen Bedeutung von
„Sein“ und „Wesenheit“
(όν
und
ούσία)
nicht einheitlich. Soferne in seiner Lehre
aber die Wesenheit als reine Ferm (als
„
τό τί ήν είναι
“,
als
ή χατά λόγον ού
σ
ία
,
als
μορφή
,
essentia) und mithin als Zeitloses, das heißt als Ubersein
gefaßt wird, gilt jener Satz vom Auseinanderfallen der Wesenheit und des Seins
unzweifelhaft; soferne dagegen in Aristoteles’ Lehre nur die Einzeldinge
(σ
ύνολ- ον, ού
σ
ία
im Sinne des
τόδε
τι
,
individuum) sinnfällige Wirklichkeit, Sosein, Sein
in dem (nach Aristoteles) eigentlichsten Sinne haben, gilt er nicht. — Strittig ist