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Satz bezeugt: „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirk-

lich ist, das ist vernünftig.“

1

— Ähnlich bei F i c h t e , wo die

„Realität“ (das Setzen, das Selbstbewußtsein) am A n f a n g aller

Kategorien steht, die sämtlich miteinander, nämlich als Tathand-

lungen des Bewußtseins, gesetzt werden. Jedoch zog Fichte hieraus

nicht die ontologischen Folgerungen.

Man erkennt auch, daß die Ablehnung des ontologischen Gottes-

beweises — in welchem aus dem Begriffe auf die Existenz Gottes

geschlossen wird — nur auf Grund der Trennung von essentia und

existentia erfolgen kann. Trotzdem diese Trennung bei Gott nicht

denkbar ist, lehnte die spätere Scholastik des Mittelalters und die

neuere Philosophie den ontologischen Beweis größtenteils ab.

Die Trennung von Wesenheit und Dasein stammt zuletzt aus der

wiederholt besprochenen Vorstellung, daß das Sein allgemeinste

Aussage (Prädikat) der Dinge sei

2

, das den Dingen mit allen ihren

Merkmalen entweder zukomme oder nicht zukomme, aber zu den

Merkmalen nichts hinzufüge. Dieses Sein wäre darum, weil es den

Dingen nichts hinzufügen könne, das Unterschiedslose, das Leere.

Für uns ist dieser Standpunkt nicht annehmbar. Wir behaupten,

daß zur Wesenheit das Dasein nicht in äußerlicher Weise grundsätz-

lich noch hinzukomme. Ein W e s e n , d a s n i e / w ä r e , e i n

W e s e n , z u d e m e s n i c h t g e h ö r t , d a z u s e i n , z u

w i r k e n , i s t a u c h k e i n e s . Würde man dagegen einwenden,

daß doch zum Beispiel der Wesensgehalt des Begriffes „Flügelpferd“

kein Dasein habe, so wäre das nicht stichhaltig. „Flügelpferd“ ist

gerade darum, weil zu ihm das Dasein nicht gehört, kein Wesens-

begriff, sondern nur eine gedankliche Unterstellung, eine Hilfsvor-

stellung, die billig auch nur ein Gedanke bleibt. — Ferner behaup-

ten wir: Ein Wesens g e h a 11 von Dingen, Ereignissen und so wei-

ter kann begrifflich nur darum bestimmt werden, weil diese Merk-

male i h r e r N a t u r n a c h Dasein haben. Nicht begriffsgemäß

existierende Merkmale könnten niemals Gegenstand der Begriffs-

bildung werden.

1

Vorrede zur Rechtsphilosophie, in: Hegel: Enzyklopädie der philosophi-

schen Wissenschaften im Grundrisse, in

l.

Auflage neu herausgegeben von Georg

Lasson, Leipzig 1905, S. 14 (= Philosophische Bibliothek, Bd 33).

2

Siehe oben S. 23 f.