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logie, darstellt
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; die stoffliche Ordnung durch jenes System zusam-
menhängender Bestimmtheiten, wie es die Naturwissenschaften dar-
stellen.
Das Wesentlichste, wozu uns der Begriff der Gezweiung höherer
Ordnung immer wieder führt, ist also: daß die beiden Grundglie-
der, die Seinsordnungen Stoff und Geist, in ihrem Inhalte und in
ihrer Seinsfülle je in sich selbst bestimmt sind, nicht aber erst durch-
einander bestimmt werden, insbesondere die Stoffwelt nicht geistig
bestimmt wird. Daß das Gesetz der Schwerkraft keine geistige Be-
stimmung ist, hoben wir schon hervor und leuchtet ein. Aber auch
umgekehrt zeigt sich das Geistige durch die Naturform nicht selbst,
das heißt nicht in seiner inneren Gliederung, bestimmbar. Was
sollte zum Beispiel im logischen, im sittlichen, im ästhetischen, im
religiösen Bereiche die Bestimmung „umgekehrt proportional mit
dem Quadrate der Entfernung“ oder der chemische Begriff der
„multiplen Proportionen“ bedeuten? Damit kann der Geist nichts
anfangen, es kann in ihn nicht eindringen, ihn nicht bestimmen. Er
ist seine eigene Welt. Man sieht bei dem einfachsten Versuche, daß
jede der Seinsordnungen von Grund auf ihre a r t e i g e n e n Be-
stimmungen und Gliederungen hat, daher beide nicht durcheinan-
der bestimmt werden können. Würden sie durcheinander bestimmt,
dann müßte es eine Gezweiung nicht zwischen Denken und Denken,
sondern zwischen Denken und stofflichem Gegenstande geben, was
widersinnig ist. — Ist Stoff in sich durch den Geist nicht bestimm-
bar — selbst im physiologischen Leibe bestimmt die Seele den Leib
nur, indem sie seine stoffliche Gesetzmäßigkeit gewähren / läßt
— so können wir in gewissem Sinne auch nicht zugeben, daß der
Stoff ein Inbegriff von „Potenz“ sei, v i e l e h e r e i n I n b e -
g r i f f d e r I m p o t e n z , und zwar zuerst in dem Sinne, daß
er Geistiges nicht aufnehmen kann; sodann v e r h ä l t n i s m ä -
ß i g auch in dem Sinne, daß er Geistigem nur sehr beschränkt als
Mutterschoß, Grundlage, Werkzeug dienen kann — nämlich nur
nach Maßgabe schon begonnener Gezweiung höherer Ordnung mit
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Siehe unten Viertes Buch: Geisteslehre, S. 187 ff., und meine Gesellschafts-
philosophie, München und Berlin 1928. — Vgl. auch meinen Aufsatz: Vorrang und
Gestaltwandel in der Ausgliederungsordnung der Gesellschaft, in: Logos, Interna-
tionale Zeitschrift für Philosophie der Kultur, Bd 13, Tübingen 1924, S. 191 ff.
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