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Z w e i t e r A b s c h n i t t

Entwicklung der Denkaufgaben und Fragen im Begriffe

des Geistes nach den Erfordernissen der Ganzheitslehre

I.

Begriffliche Entwicklung

Der subjektive Geist, als Ganzheit verstanden, muß ebenso wie

der objektive Geist, die Gesellschaft, nach seiner A u s g l i e d e -

r u n g s o r d n u n g erforscht und dargestellt werden, das heißt

nach dem Stufenbau und nach den inhaltlichen Teilordnungen inner-

halb der Stufen.

Erstes Erfordernis jeder Geisteslehre ist, daß sie jene Spontaneität

oder Selbstsetzung als Grundmerkmal des Geistes festhält, welche,

wie wir oben zeigten, von Aristoteles bis Hegel sich in allen tiefe-

ren Philosophien findet. Diese Grundbestimmung ergibt sich auch

von der ganzheitlichen Betrachtung des Geistes aus. Die Urtat der

Ganzheit ist „Ausgliederung“. Ausgliederung ist aber notwendig

etwas Schöpferisches, ist Selbstsetzung, Spontaneität, wie oben in

der Seinslehre wiederholt dargelegt wurde

1

. — Ferner ist nötig,

daß die Bestimmung des „Schauens“, wie sie im platonisch-aristo-

telischen

voύς

und in der „intellektuellen Anschauung“ Schellings

enthalten ist, im echten Begriffe des Geistes erhalten bleibe. Das

ermöglicht aber der Begriff der Ganzheit durch die „Rückverbun-

denheit“, wie sich zeigen wird.

Darüber hinaus gibt der Begriff der Ganzheit in jener Ausprä-

gung, wie wir ihn in unserer „Kategorienlehre“ entwickelten, noch

Begriffsmittel an die Hand, die uns zu einer weiteren Bestimmung

des Begriffes des Geistes befähigen. / Diese liegt außer im Begriffe

der Rückverbindung: (2) noch im Begriffe des Stufenbaues; (3) in

dem Begriffe der Gezweiung; (4) in dem Begriffe der Gezweiung

1

Siehe zum Beispiel oben S. 47 und 77 f.