Z w e i t e r A b s c h n i t t
Entwicklung der Denkaufgaben und Fragen im Begriffe
des Geistes nach den Erfordernissen der Ganzheitslehre
I.
Begriffliche Entwicklung
Der subjektive Geist, als Ganzheit verstanden, muß ebenso wie
der objektive Geist, die Gesellschaft, nach seiner A u s g l i e d e -
r u n g s o r d n u n g erforscht und dargestellt werden, das heißt
nach dem Stufenbau und nach den inhaltlichen Teilordnungen inner-
halb der Stufen.
Erstes Erfordernis jeder Geisteslehre ist, daß sie jene Spontaneität
oder Selbstsetzung als Grundmerkmal des Geistes festhält, welche,
wie wir oben zeigten, von Aristoteles bis Hegel sich in allen tiefe-
ren Philosophien findet. Diese Grundbestimmung ergibt sich auch
von der ganzheitlichen Betrachtung des Geistes aus. Die Urtat der
Ganzheit ist „Ausgliederung“. Ausgliederung ist aber notwendig
etwas Schöpferisches, ist Selbstsetzung, Spontaneität, wie oben in
der Seinslehre wiederholt dargelegt wurde
1
. — Ferner ist nötig,
daß die Bestimmung des „Schauens“, wie sie im platonisch-aristo-
telischen
voύς
und in der „intellektuellen Anschauung“ Schellings
enthalten ist, im echten Begriffe des Geistes erhalten bleibe. Das
ermöglicht aber der Begriff der Ganzheit durch die „Rückverbun-
denheit“, wie sich zeigen wird.
Darüber hinaus gibt der Begriff der Ganzheit in jener Ausprä-
gung, wie wir ihn in unserer „Kategorienlehre“ entwickelten, noch
Begriffsmittel an die Hand, die uns zu einer weiteren Bestimmung
des Begriffes des Geistes befähigen. / Diese liegt außer im Begriffe
der Rückverbindung: (2) noch im Begriffe des Stufenbaues; (3) in
dem Begriffe der Gezweiung; (4) in dem Begriffe der Gezweiung
1
Siehe zum Beispiel oben S. 47 und 77 f.