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Behandlung des Raumbegriffes und Stetigkeitsbegriffes hervorgetan, die aber
leider Bruchstück blieb.
Die Ablehnung des Raumes als eigene Substanz bedeutet nicht, daß nun der
Raum umgekehrt als „relativ“ gefaßt werden müsse, als „ein bloßes Gewebe von
Relationen [nämlich Lagen], ohne absolutes / Fundament“, wie Marty diesen
Gegensatz entwickelt
1
. Hätte Marty Schellings Raumtheorie gekannt, so hätte
er gesehen, daß dieser Gegensatz vermeidlich ist.
II. Wesen des Raumes
Könnte man beim Raume von Ganzheit sprechen, so müßte man
sagen, daß das Wesen des Raumes nicht im Bereiche der Umglie-
derung, sondern der Ausgliederung liegt. Faßt man den Raum als
Weise der Ausgliederung, so könnte man versucht sein, ihn einfach
als das „Auseinandertreten“ der Teile zu kennzeichnen, wie es
merkwürdigerweise so häufig geschah, so bei dem jüngeren Fichte,
Leibniz
2
, Schelling, Hegel und den meisten andern.
Im Grunde ist aber mit dieser so oft gebrauchten Bestimmung
nichts erklärt, da im Begriffe des „Außereinander“ oder des „Ne-
beneinander“ oder des „Auseinandertretens“ das R ä u m l i c h e
schon vorausgesetzt ist, soll es als ein räumliches „Auseinander“ er-
scheinen. Denn in geistiger Hinsicht gibt es auch ein „Auseinander“
oder „Nebeneinander“, zum Beispiel der Merkmale im Begriffe,
der Schlußglieder im Denken, ohne daß es einen Raum bedeuten
würde. Auch bewirkt im Geistigen sogar der Verlust des Einheits-
zusammenhanges, also das grellste „Auseinanderfallen“, noch keinen
Raum. Das unlogische Denken zum Beispiel, in welchem die Einer-
leiheit der Begriffe und ihr Zusammenhang verlorengeht, das fal-
sche Schlußfolgern, bei welchem die Glieder der Schlußsätze aus dem
Einheitszusammenhange herausfallen, ferner die „Zerstreutheit“
oder gewisse Fälle von Wahnsinn (zum Beispiel wenn sich einer für
Bd 193). — Eine Übersicht über andere neuere Raumtheorien bei Joseph
Geyser: Allgemeine Philosophie des Seins und der Natur, Münster i. W. 1915,
S. 283 ff.
1
Anton Marty: Raum und Zeit, Halle 1916, S. 5, Anmerkung.
2
Gottfried Wilhelm von Leibniz: Hauptschriften zur Grundlegung der
Philosophie, deutsch von Arthur Buchenau, Bd 1, Leipzig 1904, S. 54, Bd 2,
Leipzig 1906, S. 401 (Der Raum „Ordnung der Koexistenz“), [= Philosophische
Bibliothek, Bd 107—108].