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[402/403/404]

den Kaiser von China hält), in allen diesen Fällen sowie bei soge-

nannten Persönlichkeitsspaltungen (Spaltung des Ich) bedeutet das /

„Auseinandertreten“ aus der Einheit nirgends eine Verräumlichung.

Andererseits soll das Zutreffende dieser Bestimmung des Raumes

als „Auseinandertreten“ der Teile nicht geleugnet werden. Denn das

räumlich Entfernte ist in seiner Räumlichkeit tatsächlich auseinan-

dergerissen, getrennt. Nur daß diese Getrenntheit eben die „räum-

liche“ Art hat und nicht etwa jene der „Störung der geistigen Ein-

heit“ — ist mit dem Worte „Auseinandertreten und Trennen“ noch

nicht gesagt. Wäre also einmal bestimmt, was Räumlichkeit sei, so

würde das Getrenntsein der Teile in ihr als Begriffsmerkmal wohl

Vorkommen, aber es würde als räumliches Getrenntsein erst durch

den Raumbegriff verstanden werden.

Ziehen wir den Vergleich des Raumes mit der Zeit, so zeigt sich

im Raume eine Schwäche in der Einheitskraft der Ausgliederung,

ähnlich wie wir sie in der Umgliederung, als der Zeitform der

Dinge, feststellten

1

. In diesem Sinne entsteht der Raum wie die

Zeit gleichsam als Stückwerk. Die Teile sind im Raume außerein-

ander, nicht ineinander, sie sind daher nicht überall, sind gleichsam

zerstückt. In welcher Weise solche Schwäche der Ausgliederung die

Zeit hervorbringt, das zu begreifen ist dem Menschen nicht ganz

unmöglich, wie wir oben ausführten; in welcher Weise sie aber da-

bei noch den Raum hervorbringe, das ableitend zu begreifen ist

dem Menschen unmöglich.

Der R a u m i s t e i n e U r g e g e b e n h e i t d e r s t o f f -

l i c h e n W e l t , d i e w i r n i c h t a b l e i t e n k ö n n e n ,

s o n d e r n h i n z u n e h m e n h a b e n . Erst auf Grund des Er-

lebnisses dieser Urbeschaffenheit durch die Erfahrung — in der

„Anschauung“ — ergibt sich als Begriffsmerkmal das „Auseinander-

treten“ der Teile in ihm; erst wenn wir das räumliche Auseinander /

haben, vermögen wir es als „räumlich“ zu bestimmen und dann

auch als Schwäche in der Einheitskraft der Ausgliederung zu be-

stimmen. Denn vollkommene Einheit ist ein „Überall“, das räum-

liche Auseinander aber ist ein Nicht-Uberall und jedenfalls in die-

sem verneinenden Sinne ein Nachlassen der Einheit.

Wir können die Urgegebenheit „Raum“ insbesondere nicht aus

1

Siehe oben S. 339 f.