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Die Aufgabe, die der Begriff der „Teilnahme“ nicht zu lösen
vermochte, vermag der Begriff der Rückverbundenheit wohl zu lö-
sen. Denn das Glied ist zwar allerdings nur nach Maßgabe seines
Enthaltenseins im Ganzen, das heißt seiner Gliedhaftigkeit, seines
Gliedseins. Dieses Gliedsein mag man immerhin „Teilnahme“ nen-
nen. Es ist aber keine „nachträgliche“ Teilnahme mehr, in dem
Sinne, daß das Glied zuerst wäre und dann teilnehme, das heißt
dann Glied würde, was unmöglich ist. Die G l i e d h a f t i g -
k e i t h a t d i e R ü c k v e r b u n d e n h e i t v o r s i c h .
„Teilnahme“ am Ganzen im Sinne von Gliedsein ist daher an die
Rückverbundenheit des Teilnehmenden oder Gliedes gebunden. Da,
so wiederholen wir, Rückverbundenheit die Gliedhaftigkeit (Teil-
nahme) erst begründet, so braucht das Glied nicht schon zu bestehen,
bevor es ist (um teilnehmen zu können, wie bei Platon). Die Aus-
gliederung, und damit das Sein des Gliedes, wird begründet durch
die Rückverbundenheit, / nach dem Satze: Rückverbundenheit ist
vor Ausgliederung. Die Teilnahme oder das Gliedsein ist mit an-
deren Worten nicht das Erste, sondern das Erste ist die Rückver-
bundenheit. Die Teilnahme wird selber erst begründet und möglich
durch Rückverbundenheit. — Daß ferner die empirische Ausglie-
derung in Umgliederung erfolgt, nach dem Satze: „das Wirkliche ist
vor dem Möglichen“, ließen unsere früheren Untersuchungen erken-
nen
1
.
Eine gleich mühelose und durchgreifende Lösung findet aus den
entwickelten Voraussetzungen die Frage:
A.
G i b t e s v o n j e d e m E i n z e l w e s e n e i n e I d e e
o d e r n u r v o n d e n G a t t u n g e n ?
Diese Frage mußte von Platon auf dem Grunde der Jenseitigkeit
notwendig dahin beantwortet werden, daß es nur von den Gattun-
gen Ideen gebe; sie mußte aristotelisch auf Grund der Einwoh-
nung mit ebensolcher Notwendigkeit dahin beantwortet werden,
daß es von jedem Einzeldinge eine Idee gebe, da die Diesseitigkeit
eben in dieser Welt selber, also in jedem Dinge, sich abspielt.
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Siehe oben S. 91 ff. und 97 ff.