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hat die Weise, sich nicht unmittelbar aus der allgemeinsten / Ganz-
heit in die konkreten Einzelglieder auszugliedern, zum Beispiel der
menschliche Organismus nicht unmittelbar in die „Zellen“, der
Staat nicht unmittelbar in die Staatsbürger, sondern dazwischen sind
stets noch andere Gruppen, zum Beispiel das Organsystem der Mus-
keln, denen eine bestimmte Muskelzelle angehört oder das be-
stimmte Organ (Glied), dem es angehört, zum Beispiel das Herz;
ebenso im Staate die Unterganzheiten der Länder, Gaue, Gemein-
den.
Die Ganzheiten also gliedern sich nicht unmittelbar, sondern nach
ihrer jeweiligen Ausgliederungsordnung in ihre letzten Glieder.
Die Ausgliederungsordnung ist nun zu unterscheiden nach ihrer
„Seitengliederung“ und nach ihrer „Tiefengliederung“
1
. Die Sei-
tengliederung ergibt die „Teilinhalte oder Teilganzen“, zum Bei-
spiel Aufnehmen und Setzen auf allen Stufen des Geistes, oder die
verschiedenen Grundinhalte des gesellschaftlichen Lebens: Religion,
Wissenschaft, Kunst oder wieder die verschiedenen Grundinhalte
der Wirtschaft: die Vorreife, Hervorbringungsreife, Gemeinsam-
keitsreife
2
. — Die Tiefengliederung ergibt einen Stufenbau von
Ganzheiten. Es sind die konkreten Ganzheiten, die jeweils auf einer
bestimmten Stufe, sei es des Stockwerkbaues der Gattungen und
Arten, sei es im Innern der Einzelwesen (Beispiel: der subjektive
Geist) erscheinen und in ihren jeweiligen Gliedern alle (oder die
meisten) Teilinhalte (Teilganzen) in sich vereinigen: Sowohl auf der
Stufe des Menschen wie des Raubtieres, des Huftieres usw. erschei-
nen die Teilinhalte der „Organsysteme“ Blut, Muskel, Nerv wieder.
Aber auch auf den inneren Unterstufen oder Gliedern, zum Beispiel
in Herz und Lunge erscheinen diese Teilinhalte (von Muskel, Nerv,
Blut) wieder. Genauso verhält es sich mit dem Stufenbau in der
menschlichen Gesellschaft, des objektiven Geistes: Menschheit, Kul-
turkreis, Völkerkreis, Volks- / tum und ihnen entsprechend:
Staatengemeinschaften, Staaten, Unterganzheiten des Staates. Auf
diesen Stufen erscheinen überall die Teilinhalte (die Seitengliede-
rungen) von Wissenschaft, Kunst, Religion, organisierendes Han-
1
Vgl. oben S. 203 f.
2
Vgl. mein Buch: Tote und lebendige Wissenschaft, Kleines Lehrbuch der
Volkswirtschaftslehre in fünf Abhandlungen, 5. Aufl., Graz 1967, S. 83 ff.
(= Gesamtausgabe Othmar Spann, Bd 6).