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zugestanden werden, vergleichsweise zu dem Strudel und zur Zu-
sammengesetztheit des sinnfälligen Daseins.
B. Der S u b s t a n z b e g r i f f
In der Seinslehre entwickelten wir den Substanzbegriff vom
Standpunkte der ganzheitlichen Auffassung aus
1
. Hier verbleibt
uns noch eine Klarstellung von seiten der Ideenlehre. Wird die
Idee getrennt von den Dingen gedacht, dann ist im strengen Sinne
kein Ding Substanz, sondern die Idee ist es allein. Wird die Idee
dem Dinge einwohnend gedacht, dann können die Dinge in solche
unterschieden werden, die im engeren Sinne Substanz sind, das
heißt die wirklich eine eigene Idee oder Form in sich haben, und
solche, die nur inhärierende Eigenschaften sind, das heißt Akziden-
zien. Unter Substanz im eigentlichen Sinne oder erster Substanz
verstehen Aristoteles und seine Nachfolger das- / jenige, was nicht
einem anderen Subjekte inhäriert, sondern selbständig ist, zum
Beispiel der einzelne Mensch; unter Akzidenzien dasjenige, was
einer Substanz inhärieren muß, zum Beispiel die Ausdehnung, die
Farbe, die nicht für sich besteht, sondern an einem Menschen ist.
Da wir die reine Einwohnung der Idee (reine Immanenz) ab-
lehnen mußten, vielmehr eine höhere Einheit von Jenseitigkeit und
Einwohnung, wie sie dem Wesen der ganzheitlichen Gliederung ent-
spricht, fanden, können wir auch den Begriff von Substanz und
Akzidenz nicht genau in jener Fassung annehmen. Zuerst ergibt
sich aus der ganzheitlichen Auffassung, daß die Selbständigkeit der
Substanz nur eine beziehungsweise ist, daß jede Substanz selbst nur
gliedhaft ist, wie wir früher im Zusammenhange der Seinslehre
2
näher entwickelten.
Dies ist aber ein entscheidender Zusatz, denn im Sinne der
Gliedhaftigkeit ist jedes „Für-sich-Sein“ der Dinge nur ein ver-
hältnismäßiges, und es reicht nur so weit, als die gliedhafte Macht
des Eigenlebens (die Vita propria) reicht. D a r u m i n h ä r i e r t
e s a l s G a n z e s w i e d e r e i n e m h ö h e r e n G a n z e n .
1
Vgl. oben S. 110 ff.; siehe auch meine Kategorienlehre,
z.
Aufl., Jena 1939,
S. 391 ff.
2
Siehe oben S. 1 1 4 f .