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die Gesellschaft nur aus Individuen bestehe, in deren Summe sie sich

erschöpft, ist der I n d i v i d u a l i s m u s ; die letztere, wonach

der Zusammenhang der Einzelnen im Gesellschaftsganzen oder ge-

nauer gesagt: die Ganzheit der Gesellschaft das Erstwesentliche sei,

diese Ganzheit auch den Grund der Gesellschaft bilde und hierauf

die gesamte soziale Erscheinungswelt beruhe, ist der U n i v e r -

s a 1 i s m u s. Dieser kann auch „organische Auffassung“, „Ganz-

heitslehre“ oder „Transpersonalismus“ genannt werden; die Be-

zeichnungen „Kollektivismus“, „Sozialismus“ hingegen sind mit einer

bestimmten Sonderbedeutung, der Gütergemeinschaft, verknüpft,

daher hier unbrauchbar.

II. Der Individualismus

Die individualistische Gesellschaftsauffassung geht von den ein-

zelnen Menschen als in sich selbst bestimmten Wesenheiten aus. Sie

sind ihr autarke Einzelne; die Handlungen zur Begründung der Ge-

sellschaft, des Staates, der Wirtschaft sind ihr demgemäß ebenfalls in

sich selbst autarke Einzelhandlungen. Die Gesellschaft ist dann eine

Vielheit, gleich einem Sandhaufen, eine Summierung Einzelner; der

Staat die Summe des Willens der Staatsbürger, die Kirche Summe

des Willens der Gläubigen, die Volkswirtschaft Summe des Willens

der Wirtschafter, genauer gesagt: sie ist das Zusammentreffen der

einzelnen, in sich selbst autark, nämlich durch Eigennutz bestimm-

ten Wirtschaftshandlungen, wodurch der Markt oder Verkehr (als

ebendieses Zusammentreffen gedacht) zum Grundschema der Wirt-

schaft wird.

/

Hier gilt überall: der E i n z e l n e w i r d a u s s i c h s e l b s t

e r k l ä r t ; er ist dem Wesen nach vor der Gesellschaft, der Bür-

ger vor dem Staate, der Gläubige vor der Kirche, der Einzelwirt-

schafter vor der Volkswirtschaft — der Teil vor dem Ganzen.

Diese Auffassung, die man auch atomistisch nennen kann, weil

nach ihr das Ganze die Summe atomhaft gedachter, das heißt je

für sich gefaßter Einzelner ist, verlangt von sich aus keine Voraus-

setzungen für die selbstbestimmten Einzelnen. Was in sich selbst

bestimmt ist, in sich selbst beruht, bedarf keiner seinsbegründenden

Macht in einem anderen Ich, keines gesellschaftlichen Überindivi-