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z e l n e n h e r l e i t e t . „Summe“, „Haufen“ besteht nur aus

den Bestandteilen und ist für sich selbst nichts.

Daher ist der konstitutive Grundsatz dieser Gesellschaftsauf-

fassung theoretisch wie politisch die F r e i h e i t . Die Freiheit ist

das Baugesetz der Gesellschaft und das Lebensgesetz des Einzelnen

nach individualistischer Auffassung. Denn wenn der Einzelne auf

sich beruht und der Zu- / sammenhang der Einzelnen in der „Gesell-

schaft“ wesenlos ist, kann nur die Freiheit seine Entwicklung för-

dern, Einschränkung der Freiheit muß sie hemmen. Das geistige

Insichberuhen der Einzelnen (geistige Autarkie oder Selbstbe-

stimmtheit) schließt ihre Freiheit als Forderung in sich.

Der individualistische Gedanke erscheint in drei Hauptformen

durchgeführt: im A n a r c h i s m u s , welcher z. B. in dem Stir-

nerischen Grundsatze „Mir geht nichts über mich“ folgerichtig die

feste Ordnung des Zusammenlebens und daher den Staat verneint

1

;

im M a c h i a v e l l i s m u s (Machtlehre) und in der V e r -

t r a g s t h e o r i e (Naturrechtslehre). Dem Machiavellismus er-

scheinen Gesellschaft und Staat als Herrschaftsverhältnisse der Men-

schen schlechthin, er erklärt sie als Sieg des Stärkeren über den

Schwächeren. Es ist nur folgerichtig, daß dieses rein individualistisch

gedachte Verhältnis auch mit unmoralischen Mitteln aufrechterhal-

ten werden darf. „Jeder, der es darauf anlegt“, heißt es im „Fürsten“

von Machiavelli, „in allen Dingen moralisch gut zu handeln, muß

unter einem Haufen, der sich daran nicht kehrt, zugrunde gehen;

daher muß ein Fürst, der sich behaupten will, sich auch darauf ver-

stehen, nach Gelegenheit schlecht zu handeln.“

Die praktisch wichtigste individualistische Gesellschaftslehre ist

die Vertragstheorie oder das neuere Naturrecht. In ihrer reinsten

Form leitet sie den Staat aus einem Zusammenstoße der Einzelnen,

dem Krieg aller gegen alle, dem Bellum omnium contra omnes, und

der „Furcht aller vor allen“ ab, welche beide nach dem Engländer

H o b b e s im menschlichen Urzustande herrschen. Um diesem

Kriege ein Ende zu machen, treten die Menschen zu einem Staate

zusammen, indem sie in einem Vertrage, dem Urvertrage, ihre

eigene Herrschaftsgewalt an eine Zentralstelle übertragen und so

Ordnung, Recht und Gesetz schaffen. Durch diesen Urvertrag sind

1

Max Stirner (Kaspar Schmidt): Der Einzige und sein Eigenthum, Leip-

zig 1845, S. 424 ff.