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Gesellschaft und Staat in ihrem Wesen als bloßer Verein gekenn-

zeichnet. Ob dieser Vorgang der Abschließung des Urvertrages als

geschichtliches Ereignis oder, wie andere Naturrechtler wollen, nur

als logische Unterstellung aufzufassen sei, ist dabei unwesentlich.

Wesentlich ist lediglich der Begriff des Staates und der Gesell-

schaft als einer bloßen Schutz- und Sicherheitsorganisation, welche

den Grundsatz der persönlichen Freiheit und der inneren Autarkie

ihrer Mitglieder zu wahren hat, entsprechend dem bloßen Sum-

mationsbegriffe von Gesellschaft, dem bloßen nothaften, utilitari-

schen Ursprunge des ganzen gesellschaftlich-staatlichen Gebildes.

In der Volkswirtschaftslehre stellen die Lehren von Q u e s n a y ,

S m i t h , R i c a r d o und ihren Schulen, ferner der ganze wirt-

schaftspolitische Liberalismus und die Freihandelsrichtung, endlich

auch die österreichische, anglikanische und romanische Grenznut-

zenschule bloße Abwandlungen der naturrechtlich-individualisti-

schen Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsauffassung dar

1

.

/

III. Der Universalismus

Ganz anders gestalten sich die Antworten des Universalismus auf

die eben behandelten Fragen. Der Universalismus ist indessen nicht

die gerade Umkehrung des Individualismus — der größte Fehler,

der heute in der Regel bei Beurteilung des Gegenstandes gemacht

wird! Wenn der Individualismus jene Ansicht von Gesellschaft und

Staat ist, welche den Einzelnen über das Ganze stellt, so ist der Uni-

versalismus nicht umgekehrt eine Theorie, die schlechthin das Ganze

über den Einzelnen stellte und damit den Einzelnen für nichtig

erklärte. Nur manche schlechten, äußersten Formen des Universalis-

mus gehen so weit, grundsätzlich aber behält der Einzelne auch

für das universalistische Denken seinen unverlierbaren inneren

Wert und auch seine sittliche Selbstbestimmung. Was ist nun unter

diesen Umständen der Universalismus?

Eine so einfache Auseinanderlegung der Grundgedanken und Ab-

arten wie beim Individualismus ist für die universalistischen Theo-

rien nicht möglich, da ihre Probleme weit schwieriger und ver-

1

Siehe unten S. 272 ff., Anhang: Die philosophischen Voraussetzungen der

Volkswirtschaftslehre.