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duellen, keines Über-Dir. Es ist daher auch die weitere Möglichkeit
frei, kein metaphysisches Über-Dir anzuerkennen, das heißt die
Möglichkeit des Atheismus; ohne metaphysisches Über-Dir ist
philosophisch auch bereits der Empirismus (Naturalismus, Positi-
vismus), mit diesem sodann auch der Relativismus gegeben.
Man hat, wie erwähnt, zu bestreiten versucht, daß die indivi-
dualistischen Lehrgebäude die geistige Autarkie oder Selbstbe-
stimmtheit des Einzelnen wirklich lehren. Dem ist zu entgegnen,
daß sie wohl meistens nicht den Mut der Folgerichtigkeit aufbrin-
gen (namentlich heute, während z. B. die Naturrechtler der Auf-
klärungszeit und Max Stirner noch folgerichtig waren); daß es aber
auf die entscheidenden, die s y s t e m t r a g e n d e n B e g r i f f e
in einem Lehrgebäude ankomme. Wenn in diesen systemtragenden
Begriffen — wir führten als Beispiele „Vertrag“, „Volkssouveräni-
tät“, „Heteronomie des Rechtes“, wirtschaftlicher „Verkehr“ an
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— das Individuum als begrifflich vor dem Ganzen bestehend, als
unabhängig vom Ganzen aufgefaßt wird, das heißt aber: als geistig
autark, s i c h a u s s i c h s e l b s t b e s t i m m e n d , als das
Prius der Gesellschaft, des Staates, der Wirtschaft — dann ist die
Untersuchung individualistischer Natur. Zugegeben, daß dies nicht
klar bewußt geschehe — denn klar bewußt ist ein solcher Fehler
schwer denkbar —, so ändert das nichts am Begriffsgehalte der
Lehrgebäude, die auf solche Weise entstehen.
Wir müssen daher auf diesen entscheidenden Punkt immer wie-
der zurückkommen. Es bleibt dabei, daß für jeden Individualismus
die Gesellschaft grundsätzlich nur eine Summationserscheinung,
eine Zusammen-Setzung, Zusammen-Stellung, Anhäufung von schon
vorher geistig fertig, geistig für sich daseiend gedachten Teilen
(gleich einem Steinhaufen) sei. Daraus ergibt sich dann, daß die tra-
genden Begriffe des Systems aus der verengten Blickrichtung auf
den Einzelnen entstehen müssen und das Überindividuelle, die Zu-
sammenhänge als solche, übersehen werden. Die Wesentlichkeit und
eigene Würde des Zusammenhanges der Einzelnen, das Gesellschaft-
liche, die Ganzheit wird geleugnet und muß systemgemäß geleugnet
werden. Denn eine „Ganzheit“, eine „Gesellschaft“ als ein Eigenes,
Selbständiges gibt es dort nicht, wo sich alles aus dem E i n -
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Siehe oben S. 14.
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