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ausschließlich oder in Verbindung miteinander als die induktive

Unterlage für die Gesellschaftswissenschaften angesehen wurden,

insbesondere für die allgemeine Gesellschaftslehre oder „ S o z i o -

1 o g i e“, wie Auguste Comte sie nannte.

Dadurch entstand die Meinung, daß es empirische Gesellschafts-

wissenschaften früher nicht gegeben habe; besonders bezeichnend

aber für den Dünkel aller dieser neuen Richtungen war die Mei-

nung: daß die „Soziologie“ erst durch Comte begründet worden sei,

der seinerseits selber allerdings Vorgänger habe, aber nicht etwa in

der Philosophie des deutschen Idealismus oder der Griechen, son-

dern in der Aufklärung

1

. Diese Meinung ist ein Irrtum, und sie zu

widerlegen sei noch die letzte Aufgabe unseres lehrgeschichtlichen

Bescheides.

Um die Entwicklungsgeschichte der gesellschaftlichen Einzelwis-

senschaften sowohl wie der allgemeinen Gesellschaftslehre, seit

Comte „Soziologie“ genannt, zu verstehen, muß man, wie unser bis-

heriger Einblick in die Lehrgeschichte ergab, zwischen der Gesell-

schaftsbetrachtung

der

idealistischen

und

der

empiristisch-

naturalistischen

Philosophien unterscheiden

2

.

Wir finden in ältester Zeit die idealistische Gesellschafts- und

Staatslehre bei Pythagoras, Platon, Aristoteles und ihren Schulen im

Altertum; wir finden sie bei A u g u s t i n u s (

430)

3

, den Scho-

lastikern im Mittelalter

4

, von denen A l b e r t u s M a g n u s

(

1280)

5

und Thomas von Aquino

6

besonders hervorzuheben

1

So z. B. Paul Barth: Die Philosophie der Geschichte als Soziologie, Teil 1, 3.

und 4. Aufl., Leipzig 1922 (gibt eine ausführliche Geschichte der Soziologie,

die mit Comte beginnt, im naturalistischen Sinne). — Dagegen: mein Aufsatz

Soziologie im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. Aufl., Jena 1926;

Georg von Belows nachgelassene Schrift: Entstehung der Soziologie (= Deutsche

Beiträge zur Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, herausgegeben von Othmar

Spann und Georg von Below, Bd 7), Jena 1928.

2

Das Folgende entnehmen wir zum Teil unseren Darlegungen in der Fest-

schrift für P. W. Schmidt, Naturalistische und idealistische Gesellschaftslehre,

Wien 1928, S. 954 bis 963.

3

Augustinus: Der Gottesstaat. Die staatswissenschaftlichen Teile, übersetzt,

mit teilweise lateinischem Begleittext versehen und behandelt von Carl Völker

( = Die Herdflamme, Bd 4), Jena 1923.

4

Siehe oben S. 38.

5

Wilhelm Arendt: Die Staats- und Gesellschaftslehre Alberts des Großen

(= Deutsche Beiträge zur Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, herausgegeben

von Othmar Spann und Georg von Below, Bd 8), Jena 1929.

6

Siehe oben S. 38 f.