V i e r t e r A b s c h n i t t
Der Stufenbau der Gesellschaft
XVI. Die Vorränge im Stufenbau.
Die Stufenwerte
Die Ausgliederungsordnung der Gesellschaft zeigt außer der Er-
scheinung der Teilinhalte oder Teilordnungen noch eine andere,
den S t u f e n b a u .
Die Ausgliederung aller Ganzheiten, insbesondere der Gesell-
schaft, ist eine zweifache. Die Gesellschaft gliedert sich aus in Teil-
inhalte: z. B. in Religion, Wissenschaft usw.; ähnlich die höheren
Organismen in die Organsysteme (Teilinhalte) des Blutkreislaufes,
Nervensystems, Muskelsystems usw. Wir nennen diese Auseinander-
legung der Ganzheiten ihre S e i t e n g l i e d e r u n g . Die Ganz-
heiten gliedern sich aber auch senkrecht aus, indem sie sowohl im
geistigen wie im handelnden Bereiche Stufen bilden, so z. B.: Mensch-
heitskultur, Volkstum, Volksglied (der Einzelne); oder Staatenbund,
Staat, Staatsbürger; Weltwirtschaft, Volkswirtschaft, Betrieb, Be-
triebsglied (der Einzelne); oder bei den Organismen: Ordnung,
Gattung, Art, Unterart usw., Exemplar (der einzelne Organismus).
Dabei wiederholen sich innerhalb jeder Stufe die Teilinhalte (mit
gewissen Abänderungen). Wir nennen dies die T i e f e n g l i e d e -
r u n g der Ganzheiten oder ihren Stufenbau.
Mit den bisherigen Überlegungen sind die Vorrangverhältnisse
noch nicht vollständig erledigt. Der näheren Betrachtung eröffnet
sich die Einsicht, daß die Teilganzen in jener reinen, abgezogenen,
ungeschichtlichen und gewissermaßen noch nicht konkret gearteten
Gestalt, in der wir sie bisher betrachteten, nie wirklich zur Er-
scheinung kamen. Wenn wir nämlich im Anschluß an die eben
betrachtete genetische Seite der Gesellschaft fragen: In welchen Wer-
densvorgängen erscheinen die bisher behandelten reinen Teilganzen