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Zweite Auflage: Seite 16: „ ...Universalismus. Dieser kann auch
,organische Auffassung', ,Ganzheitslehre' oder ,Transpersonalismus'
genannt werden. Die Bezeichnungen Kollektivismus', Sozialismus'
hingegen sind mit einer bestimmten Sonderbedeutung, der Güter-
gemeinschaft, verknüpft, daher hier unbrauchbar.“
Spann wollte sich durch die deutlichere Ablehnung des Wortes
„Kollektivismus“ besser gegen Mißverständnisse absichern.
2.
Gegenüber der ersten Auflage (Seite 13, Absatz 3) enthält das
Manuskript der zweiten Auflage (Seite 21) den handschriftlichen
Zusatz: „Außerdem kann das Glied, der einzelne Mensch, ein un-
mittelbares Verhältnis zur Urmitte Gott erlangen (Mystik).“
Damit wollte Spann den mystischen Grund alles Seins und die
Kategorie der Abgeschiedenheit noch klarer in Erinnerung rufen,
was wieder eine Sicherung gegen Pansoziologismus und Kollekti-
vismus ist.
3.
Dem Worte „Naturrecht“ der ersten Auflage (Seite 14, Ab-
satz 5) wird in der zweiten Auflage das Eigenschaftswort „indivi-
dualistisch“ vorgesetzt.
Spann hat in seinen früheren Werken, insbesondere im „Wahren
Staat“ unter „Naturrecht“ immer das individualistische Natur-
recht der Neuzeit verstanden. Durch das erwähnte Eigenschaftswort
an dieser Stelle wird zum Ausdrucke gebracht, daß Spann nunmehr
auch ein anderes Naturrecht (etwa die Naturrechtslehre der Antike
oder der Scholastik) gelten läßt, für welches seine Ablehnung nicht
gilt.
C.
Von größerer Bedeutung sind aber die nicht sehr zahlreichen
Änderungen, die es rechtfertigen, die zweite Auflage als umgearbei-
tete Auflage zu bezeichnen. Sie enthalten eine wenn auch nicht sehr
tiefgreifende Fortbildung der Lehre und bedürfen daher eines aus-
führlichen Berichtes. Es handelt sich um folgende Änderungen:
1. Die E i n l e i t u n g zur zweiten Auflage weist gegenüber der
Einleitung zur ersten Auflage bedeutende inhaltliche Abweichungen
auf. Es folgt nachstehend der Abdruck der Einleitung der ersten
Auflage mit Ausnahme des letzten Absatzes, der — von gering-
fügigen sprachlichen Änderungen abgesehen — ungeändert blieb: