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Zweite Auflage: Seite 16: „ ...Universalismus. Dieser kann auch

,organische Auffassung', ,Ganzheitslehre' oder ,Transpersonalismus'

genannt werden. Die Bezeichnungen Kollektivismus', Sozialismus'

hingegen sind mit einer bestimmten Sonderbedeutung, der Güter-

gemeinschaft, verknüpft, daher hier unbrauchbar.“

Spann wollte sich durch die deutlichere Ablehnung des Wortes

„Kollektivismus“ besser gegen Mißverständnisse absichern.

2.

Gegenüber der ersten Auflage (Seite 13, Absatz 3) enthält das

Manuskript der zweiten Auflage (Seite 21) den handschriftlichen

Zusatz: „Außerdem kann das Glied, der einzelne Mensch, ein un-

mittelbares Verhältnis zur Urmitte Gott erlangen (Mystik).“

Damit wollte Spann den mystischen Grund alles Seins und die

Kategorie der Abgeschiedenheit noch klarer in Erinnerung rufen,

was wieder eine Sicherung gegen Pansoziologismus und Kollekti-

vismus ist.

3.

Dem Worte „Naturrecht“ der ersten Auflage (Seite 14, Ab-

satz 5) wird in der zweiten Auflage das Eigenschaftswort „indivi-

dualistisch“ vorgesetzt.

Spann hat in seinen früheren Werken, insbesondere im „Wahren

Staat“ unter „Naturrecht“ immer das individualistische Natur-

recht der Neuzeit verstanden. Durch das erwähnte Eigenschaftswort

an dieser Stelle wird zum Ausdrucke gebracht, daß Spann nunmehr

auch ein anderes Naturrecht (etwa die Naturrechtslehre der Antike

oder der Scholastik) gelten läßt, für welches seine Ablehnung nicht

gilt.

C.

Von größerer Bedeutung sind aber die nicht sehr zahlreichen

Änderungen, die es rechtfertigen, die zweite Auflage als umgearbei-

tete Auflage zu bezeichnen. Sie enthalten eine wenn auch nicht sehr

tiefgreifende Fortbildung der Lehre und bedürfen daher eines aus-

führlichen Berichtes. Es handelt sich um folgende Änderungen:

1. Die E i n l e i t u n g zur zweiten Auflage weist gegenüber der

Einleitung zur ersten Auflage bedeutende inhaltliche Abweichungen

auf. Es folgt nachstehend der Abdruck der Einleitung der ersten

Auflage mit Ausnahme des letzten Absatzes, der — von gering-

fügigen sprachlichen Änderungen abgesehen — ungeändert blieb: