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Kirche (aber Religion ist vor Staat); Staat ist vor Schule (aber Wis-
senschaft ist vor Staat); Staat ist vor Kunstorganisation (aber Kunst
ist vor Staat); Staat ist vor Wirtschaft (aber das Zielsystem der
Wirtschaft ist vor Staat); Staat ist vor allen anderen Ständen (aber
deren Geistesgrundlage ist auch vor Staat); Staat ist vor Sippe, auch
vor dem Fürstenhause, der Dynastie (aber deren sinnlich-sittliche
Grundlage ist vor Staat, denn Sittlichkeit ist vor Staat).
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Für den politischen Führer gilt die Zeitverbundenheit und die
Bedingung des rechten Augenblickes, des Kairos
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, in viel bestimm-
terer und unbedingterer Weise als für den geistigen Führer. Der
geistige Führer und Schöpfer kann die gesamte Welt des Geistes
heraufbeschwören und in sich gegenwärtig machen, aus ihr schöp-
fen; der politische Führer ist an den g e g e b e n e n Stand des Tuns
und seiner Mittel gebunden, er kann daher die Tat nur in der rech-
ten Aufeinanderfolge eines vorhergehenden und nachfolgenden
Tuns, nur im rechten Zeitpunkt einsetzen. Er kann sie nicht für
später aufbewahren. Der Gedanke des Weisen, des Gelehrten, des
Künstlers kann unbearbeitet liegen bleiben, wenn die geistige Zeit-
lage ihn nicht zu verarbeiten, die persönliche Umgebung ihn nicht
zu verstehen vermag. Aber später kann die Zeitlage kommen, die
den Gedanken braucht, kann der vermittelnde Mann kommen, der
ihn zu würdigen und weiterzugeben vermag. So kann der geistige
Führer mit jenen Schöpfergedanken, den seine Mitmenschheit ver-
schmähte, eine spätere Zeit führen, auch wenn er schon lange tot
ist. Nur mittelbar kann sein Tun, nämlich als V o r b i l d für spä-
tere tätige Führer, noch wirksam bleiben.
Nach der Kategorie Gründung und Entfaltung, verbunden mit
der Einteilung der Teilganzen in geistige und handelnde, ergibt sich
folgende Unterscheidung der Führer:
G r ü n d e r
(Stifter)
schauend
(Heiliger, Weiser)
handelnd
(Held, Staatsmann)
V o l l e n d e r
(Fortbildner, Nach-
fahre, Vermittler,
Erklärer, Ausbauer,
Entfalter)
schauend
(Jünger des Heiligen
und Weisen)
handelnd (Gefolgschaft
des Helden, des
Staatsmannes)
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Vgl. mein Buch: Kategorienlehre (1924), 2. Aufl., Jena 1939, S. 198 [3. Aufl.,
Graz 1969, S. 183],
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