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Ganzheiten, zuletzt zum absoluten Geiste zu zeigen vermag. Die

Rückverbundenheitslehre beweist abermals, und zwar auf dem

Grunde reiner Zergliederung der Tatsachen, daß eine subjektive

Geisteslehre für sich nicht möglich ist, weil der subjektive Geist die

Bestimmungen des übersubjektiven und des absoluten Geistes in

sich trägt.

Die Gliedhaftigkeit des subjektiven Geistes tritt stets darin in

Erscheinung, daß sich überall die Hintergründe des subjektiven

Geistes auftun, daß sich überall höhere, über den Einzelnen hin-

ausgehende Zusammenhänge ergeben.

Die ganzheitliche Zergliederung der Ausgliederung des subjek-

tiven Geistes ist daher strenggenommen an jeder Stelle zugleich

mehr als nur subjektive Geisteslehre, da die Untersuchung nicht nur

das Glied im Ganzen, sondern stets auch schon das Ganze im Gliede

sieht, damit aber notgedrungen auch schon das Ganze über dem

Gliede zu ihrem / Gegenstande hat. Auf dieses Ganze im Gliede

weisen unsere obigen Sätze hin.

Jedoch gibt es Erscheinungen, welche von der Gliedhaftigkeit des

Einzelnen besonders augenfällig auf das Uberindividuelle und All-

gemeine des Geistes hinweisen. Es sind dies die verschiedenen Arten

des Vorbewußten. In subjektiver Erscheinungsform treten die Hin-

tergründe des Geistes als das Vorbewußte auf. Wir wenden uns ihm

zuerst zu.

II. Das Vorbewußte aus der Lehre von der Rückverbundenheit

entwickelt

... Was von Menschen nicht gewußt

Oder nicht bedacht,

Durch das Labyrinth der Brust

Wandelt in der Nacht.

(Goethe)

Instinkt, Gewissen, Eingebung, Erinnern, der Gang der Umglie-

derung wiesen uns wiederholt auf jene dunklen Erscheinungen hin,

welche gemeinhin unter dem Namen des „Unbewußten“ oder auch

„Unterbewußten“ zusammengefaßt werden. Diese Bezeichnung

dünkt uns aber nicht sehr glücklich. Handelt es sich doch offensicht-

lich n i c h t um Vorgänge, die keinerlei Bewußtsein hätten, denn