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Ganzheiten, zuletzt zum absoluten Geiste zu zeigen vermag. Die
Rückverbundenheitslehre beweist abermals, und zwar auf dem
Grunde reiner Zergliederung der Tatsachen, daß eine subjektive
Geisteslehre für sich nicht möglich ist, weil der subjektive Geist die
Bestimmungen des übersubjektiven und des absoluten Geistes in
sich trägt.
Die Gliedhaftigkeit des subjektiven Geistes tritt stets darin in
Erscheinung, daß sich überall die Hintergründe des subjektiven
Geistes auftun, daß sich überall höhere, über den Einzelnen hin-
ausgehende Zusammenhänge ergeben.
Die ganzheitliche Zergliederung der Ausgliederung des subjek-
tiven Geistes ist daher strenggenommen an jeder Stelle zugleich
mehr als nur subjektive Geisteslehre, da die Untersuchung nicht nur
das Glied im Ganzen, sondern stets auch schon das Ganze im Gliede
sieht, damit aber notgedrungen auch schon das Ganze über dem
Gliede zu ihrem / Gegenstande hat. Auf dieses Ganze im Gliede
weisen unsere obigen Sätze hin.
Jedoch gibt es Erscheinungen, welche von der Gliedhaftigkeit des
Einzelnen besonders augenfällig auf das Uberindividuelle und All-
gemeine des Geistes hinweisen. Es sind dies die verschiedenen Arten
des Vorbewußten. In subjektiver Erscheinungsform treten die Hin-
tergründe des Geistes als das Vorbewußte auf. Wir wenden uns ihm
zuerst zu.
II. Das Vorbewußte aus der Lehre von der Rückverbundenheit
entwickelt
... Was von Menschen nicht gewußt
Oder nicht bedacht,
Durch das Labyrinth der Brust
Wandelt in der Nacht.
(Goethe)
Instinkt, Gewissen, Eingebung, Erinnern, der Gang der Umglie-
derung wiesen uns wiederholt auf jene dunklen Erscheinungen hin,
welche gemeinhin unter dem Namen des „Unbewußten“ oder auch
„Unterbewußten“ zusammengefaßt werden. Diese Bezeichnung
dünkt uns aber nicht sehr glücklich. Handelt es sich doch offensicht-
lich n i c h t um Vorgänge, die keinerlei Bewußtsein hätten, denn