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in ihrer Weise im Rechte. Denn von dem sensualistisch-empiristi-
schen Lehrbegriffe aus läßt sich das „Unbewußte“ nicht behandeln.
Die gesamte empiristische Seelenlehre hat keine Begriffsmittel,
welche sie zur Erfassung des „Unbewußten“ befähigen würden. Und
in der Tat werden Versuche solcher Art auch nirgends fruchtbar.
Denn was in der Krone des Königs ein leuchtender Edelstein, das
ist in der Hand des Bettlers ein unbrauchbares Ding.
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A. Die A r t e n d e s V o r b e w u ß t e n
Entgegen der herkömmlichen Auffassung behaupten wir, daß
nicht alles Vorbewußte von gleicher Art sei. Eine grundsätzliche
Unterscheidung mehrerer Arten des Vorbewußten wäre auch für die
bisherige Seelenlehre nahegelegen, denn die Tatsachen verlangen es
deutlich. Es waren aber dafür keine begrifflichen Voraussetzungen
vorhanden.
Uns gibt dagegen die Ausgliederungsordnung von selbst die Mit-
tel der Unterscheidung an die Hand. Je nach den verschiedenen
Stufen und Teilganzen sowie nach dem Bilde der Vollkommen-
heits- und Unvollkommenheitsordnung ergibt sich folgende Tafel:
a) N a c h d e n S t u f e n unterscheiden wir:
1.
Das Vorbewußte des übersinnlichen Bewußtseins. Es kommt in
den mystischen Erfahrungen zum Vorschein. Wir können es G 1 a u -
b e n s a h n u n g nennen.
2.
Das Vorbewußte des Gezweiungsbewußtseins. Es kommt in
den gesteigerten Formen des Einander-Innewerdens und der Hin-
gebung, die wir früher anführten, zur Erscheinung. Wir können es
H i n g e b u n g s d r a n g nennen.
3.
Das Vorbewußte des gegenständlichen und des gestaltenden
Bewußtseins, wir nannten es die E i n g e b u n g .
4.
Das Vorbewußte des Wollens und Handelns, welches das Vor-
bewußte von 1—3 (nebst jenem der Sinnlichkeit) zur Voraus-
setzung hat. Wenn dieses Vorbewußte nicht voll in das wollende
und handelnde Bewußtsein Übertritt, sondern in ihm elementar,
irrational wirkt, nimmt es die Form der B e g e i s t e r u n g a n .