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5.
Das Vorbewußte der äußeren Sinnlichkeit, welches sich in er-
höhten Leistungen der Sinnesorgane, namentlich in den sinnlichen
Bannzuständen deutlich macht (sofern diese uns die noch unge-
schiedene Wahrnehmungsgrundlage aller ge- / schiedenen Sinnes-
wahrnehmungen zeigen). Wir können diese unmittelbare Wahr-
nehmung, die im Hellsehen, Hellhören, Hellfühlen erst eine Schei-
dung (Differenzierung) erfährt, den A11 s i n n nennen.
6.
Das Vorbewußte der inneren Sinnlichkeit, welches in den
T r i e b e n und ihrer Grundlage zur Geltung kommt.
7.
Das Vorbewußte der Gezweiung höherer Ordnung überhaupt,
welches sich im I n s t i n k t darstellt. Dieses Vorbewußte dringt
bis zur Gattung (in der Verbindung mit der Leiblichkeit) vor, was
sich besonders im geschlechtlichen Instinkt zeigt.
8.
Das Vorbewußte des vervollkommnenden Bewußtseins oder
des Vervollkommnungsdranges, welches im G e w i s s e n sich of-
fenbart, aber nicht für sich selbst dasteht, sondern je auf den einzel-
nen Stufen (und Teilganzen) des Bewußtseins zur Erscheinung
kommt.
Glaubensahnung, Hingebungsdrang, Eingebung des Gegenstandes
und der Gestalt, Begeisterung des Handelns, Unmittelbarkeit des
Allsinns, Triebgrundlage, Instinkt und Gewissen — das sind die
Formen des Vorbewußten, die sich im subjektiven Geiste auf seinen
verschiedenen inneren Stufen oder Leistungsschichten zeigen.
b) Das V o r b e w u ß t e d e r T e i l i n h a l t e :
Auch die Teilinhalte haben ihr Vorbewußtes. Es liegt darin, daß
gerade die Vorgänge der tiefen S a m m l u n g , sei es in ihrer
empfänglichen oder auch tätigen Form, immer mehr an Vollbe-
wußtheit einbüßen, je stärker sie sind.
Eine eigene Bewandtnis hat es mit V e r g e s s e n u n d G e -
d ä c h t n i s . Es liegt im Vergessen ein Zurücktreten in einen
nichtgewußten Zustand, der aber die Eigenschaft hat, wieder er-
weckbar zu sein, woraus die „Erinnerung“ entsteht. (Er-innern =
sich in sein Inneres begeben). Das Vorbewußte, welches in Erinne-
rung und ihrer Einheitserscheinung, dem Gedächtnisse, liegt, zeigt
daher offenkundig die Eigenschaft der Wiederherstellung / früherer
Zustände. Dasselbe kann man von den anderen Arten des Vorbe-
wußten (oben 1—8) nicht in gleichem Sinne sagen.