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wir in den räumlich-stofflichen Erscheinungen vorfinden, ist

gleichsam nur die Bilderschrift der überräumlichen und über-

stofflichen Natur, der Natura naturans, welche den Erschei-

nungen zugrunde liegt.

In dem dargelegten bedingten Sinne gibt es auch in der an-

organischen Natur eine Entfaltung, welche Ausgliederungs-

ordnung genannt werden darf. Und zwar besteht sie:

1.

nach dem Zeugnisse der Rückverbundenheiten, die sich in

der Naturordnung finden, aus einem Stufenbau (gleichviel, wie

weit dieser praktisch verfolgbar sei);

2.

nach dem Zeugnisse der Einheit der Dinge aus Eigen-

schaften, Inhalten (Beschaffenheiten, Qualitäten wie z. B.

Wärme), die in allen Stufen wiederkehren, also „Teilinhalte“

oder „Teilganze“ genannt werden dürfen.

Die Begriffe „Stufenbau“ und „Teilinhalt“ sind das echte

Zeugnis einer bestehenden Ausgliederungsordnung, aber, das

muß immer festgehalten werden, sie haben in der Natur nicht

dieselbe Bedeutung wie im Geiste und wie in der organischen

Ganzheit. Es handelt sich, wie wir so eindringlich betonten, in

der Natur nur um eine vermittelte Ausgliederung, um Aus-

gliederung und Ebenbildlichkeit fremder Ebene. D i e s e E i n - /

S c h r ä n k u n g g i l t d a h e r a u c h f ü r d i e B e g r i f f e

„ S t u f e n b a u “ u n d „T e i 1 i n h a l t“.

Daß wir aber die Unterscheidung von Stufenbau und Teil-

inhalten, und wäre es auch nur formell, überhaupt machen

können, ist schon ein ungeheuerer Schritt nach vorwärts, nichts

Geringeres als eine Befreiung von der rein mechanistischen,

mathematischen und mengenhaften Naturbetrachtung.

Aber nach der anderen Seite hin bleibt infolge der nur

vermittelten Gültigkeit der Begriffe Ebenbildlichkeit und Aus-

gliederung entscheidend: eine sinnvolle Gliederung der Teil-

inhalte und Stufen, insbesondere ein sinnvoller Leistungszu-

sammenhang der Teilinhalte, wie ihn die geistigen Ganzheiten

zeigen, ist infolge der Übertragung des Vorräumlichen auf die

räumlich-stoffliche Ebene nicht mehr wahrzunehmen.

Wie weit unsere Begriffe „Teilinhalt“ und „Stufenbau“ trotz

dieser wesentlichen Minderung ihrer ganzheitlichen Artung