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rung der Naturdinge, so sehr, daß ihre Ganzheit für die prak-
tische Forschung sogar in Frage gestellt wird. Die strenge Ein-
heit jedoch deutet darauf hin, daß Ganzheit dennoch bestehe,
in dem Sinne nämlich, daß keine bloße Summe von Teilen da
sei. Jedenfalls schließt aber eine solche Ganzheit keine reiche
Eigenlebendigkeit, keine lebensvolle Gliederung der Teile in sich.
Ein vollgültiger Zug von Ganzheit wäre dagegen die Rückver-
bundenheit. Allerdings haben wir diese unzweifelhaft nur für
die Räumlichkeit überhaupt, nämlich in Stetigkeit und Gestalt,
nachweisen können; die Rückverbundenheiten der Dingwelt in
einem Stufenbaue wurden nur vorweggenommen
1
. Gleichviel,
daß von Rückverbundenheit oder Befaßtheit in der anorga-
nischen Natur überhaupt gesprochen werden kann, ist jeden-
falls ein Hinweis auf Ganzheit, die zergliedernder Betrachtung
zugänglich zu sein scheint. Nicht einheitlich zu deuten ist endlich
die Ebenbildlichkeit fremder Ebene. Einerseits weist sie zwar
abermals darauf hin, daß die Ganzheit nicht völlig verlorengehe;
denn es gibt ja Ebenbildlichkeit; andrerseits handelt es sich
aber nur um eine Ebenbildlichkeit, die nicht in der artgleichen
Seinsebene verharrt, also um eine aus dem Immateriellen in das
Räumlich-Stoffliche übertragene Ganzheit. Und hiermit sind wir
bei dem entscheidenden Zuge der in der Natur auftretenden
Ganzheit angelangt: dieses bloß Ü b e r s e t z t e , T r a n s -
p o n i e r t e , M i t t e l b a r e ist es, was die im Wesensgrunde
überstoffliche Natur in ihrer verräumlicht-stofflichen Bestimmt-
heit kennzeichnet. Es ist das, was uns die Eigenart der Aus-
gliederung der Natur erst wahrhaft verstehen / lehrt (und uns
ja auch bei der Rückverbundenheit schon begegnete).
Die Ausgliederung in der Natur ist eine grundsätzlich andere
als im Geiste. Die g e i s t i g e A u s g l i e d e r u n g b l e i b t
b e i
s i c h
s e l b s t ,
d i e
n a t u r h a f t e
i s t
v e r m i t t e l t .
Der Begriff der Ausgliederungsordnung gilt demnach für die
Natur nicht im gleichen Sinne wie auf der geistigen Ebene, nicht
im gleichen Sinne wie z. B. von einer Ausgliederung der Gesell-
schaft, der Wirtschaft, des subjektiven Geistes zu sprechen ist;
sondern nur übertragen, projiziert von der vorstofflichen auf
eine andersartige, nämlich die räumlich-stoffliche Ebene. Was
1
Siehe oben S. 124f.