D r i t t e r A b s c h n i t t
Die Ausgliederungsordnung
Nunmehr erhebt sich die letzte Frage zum Ganzheitsbegriffe
der Natur, die Frage, ob und in welchem Sinne in der Natur
von Ausgliederung und Ausgliederungsordnung geredet werden
könne? Denn alle bisherigen Bestimmungen beweisen nur soviel,
daß es nicht ausgeschlossen sei, die Natur in irgendeiner Weise
als Ganzheit zu betrachten. Sie zeigen aber noch nicht, wie das
tatsächlich zu vollziehen, wie das ganzheitliche Verfahren zu
gestalten sei? Darüber entscheidet zuletzt die Tatsache der Aus-
gliederung. Denn nur eine nach bestimmter Ordnung ausgeglie-
derte Naturwirklichkeit kann unmittelbar zum Gegenstande
ganzheitlicher Wissenschaft werden.
Es besteht in der Welt der Natur, im Gegensatze zur Welt
des Geistes, keine schlechthin durchschaubare, keine e i n -
s i c h t i g
v e r s t e h b a r e ,
keine
s i n n v o l l e
Ausgliederung.
In welcher Weise wir dennoch versuchen können, von einer
Ausgliederung zu reden, lehrt uns von allen entwickelten Be-
griffen am deutlichsten der Begriff der Ebenbildlichkeit fremder
Ebene: die Natur kann darnach eine Ausgliederung zeigen, aber
nur eine A u s g l i e d e r u n g v e r m i t t e l t e r A r t ,
f r e m -
d e r E b e n e und zwar, wie wir wissen, verräumlichter Ebene.
Ehe wir hieran anknüpfen, fragen wir, welche Voraus-
setzungen unsere bisherigen Untersuchungen für den Begriff der
Ausgliederung entwickelten und in welchem Sinne sie / ver-
wertbar wären? Bisher haben wir folgende Voraussetzungen
dafür entwickelt: die annähernde (nicht völlige) Selbstlosigkeit
und Gleichartigkeit der Teile; die strenge Einheit; die Ebenbild-
lichkeit fremder Ebene; die Rückverbundenheit.
Aus der annähernden Selbstlosigkeit und Gleichartigkeit der