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studiert man Volkswirtschaftslehre?“, der in dieser ersten Fassung 4 Seiten
stark ist, in seiner letzten aber 26 Seiten umfaßt.
Deutlich wird dieser Zusammenhang zwischen der Entfaltung der
„Haupttheorien“ und jener des wirtschafts- und gesellschaftswissen-
schaftlichen Lehrgebäudes Spanns in dem Abschnitt über die universalistische
Volkswirtschaftslehre. Dieser scheint in der sechzehnten Auflage (1926) das
erste Mal auf (Seite 172—175) und wird dann in der vierundzwanzigsten
Auflage zu der meisterhaften Einführung in die ganzheitliche
Volkswirtschaftslehre erweitert (24. Auflage, 1936: Seite 184—190; 25. und
26. Auflage, 1949: Seite 192—199)
1
.
Da inzwischen der Ausbau seines soziologischen Lehrgebäudes
abgeschlossen ist, verzichtet von dieser sechzehnten Auflage (1926) ab Spann
auf den Abschnitt über die Gesellschaftslehre oder Soziologie (12.—-15.
Auflage, 1923, Seite 174 ff.).
Wenn wir angesichts dieser Reifung und Anreicherung, die die
„Haupttheorien“ von ihren ersten bis zu ihren letzten Auflagen erfuhren,
fragen, welche Bedeutung diese so erfolgreiche Lehrgeschichte für das
wirtschafts- und gesellschaftswissenschaftliche Lehrgebäude sowie für das
Gesamtwerk Spanns überhaupt hat, so gibt es darauf auch keine andere
Antwort als auf die frühere Frage nach den Gründen des Erfolges dieses
Buches: In ihm ist die Grundlegung des ganzheitlichen Verfahrens vollzogen
worden und damit zugleich die soziologische Ausrichtung des
wirtschaftswissenschaftlichen und die philosophische Ausrichtung des
gesellschaftswissenschaftlichen Lehrgebäudes von Spann.
In der Entfaltungsgeschichte der „Haupttheorien“ vom Jahre 1911 über
das Jahr 1936 (24. Auflage) bis zum Jahre 1949 erleben wir aber auch ein Stück
Geschichte unserer Wirtschaftswissenschaft selbst
2
. Diese Widerspiegelung
des Entfaltungsganges einer Wissenschaft in jenem der Geschichte des Buches
ist nicht nur von objektiver Bedeutung, sie spricht auch für das Buch selbst.
Für die
1
Siehe oben S. 220 ff.
-
An Stelle vieler anderer möglicher Beispiele für diesen Tatbestand sei nur
auf die Wandlungen und Entfaltungen in der Darstellung der
Grenznutzenschule in den „Haupttheorien“ verwiesen: In der 1. Auflage
(1911) wird sie lediglich bei der Kritik der klassischen (Smith — Ricardi-
schen) Werttheorie erwähnt (S. 74 ff.); in der 2. Auflage (1916) wird diese
Erwähnung im gleichen Zusammenhang (S. 89 ff) durch einen Zusatz über
Böhm-Bawerk und die Grenznutzentheoretiker (S. 91—94) erweitert. Von
der 5. Auflage, also von 1919 an, wird sie im Abschnitt IX (Der gegenwärtige
Zustand der Volkswirtschaftslehre. Die Gesellschaftslehre) unter 4 (Einiges
über die neuesten theoretischen Lehren) eingehender dargestellt (S. 152—161
einschließlich der Lehre Böhm-Bawerks). Von der 16. Auflage an (1926)
findet sich im Anschluß an die Darstellung der Grenznutzenlehre deren
Kritik (S. 162—166), in der vorliegenden Auflage „Beurteilung der
Grenznutzenlehre“ überschrieben (oben S. 206—209).