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studiert man Volkswirtschaftslehre?“, der in dieser ersten Fassung 4 Seiten

stark ist, in seiner letzten aber 26 Seiten umfaßt.

Deutlich wird dieser Zusammenhang zwischen der Entfaltung der

„Haupttheorien“ und jener des wirtschafts- und gesellschaftswissen-

schaftlichen Lehrgebäudes Spanns in dem Abschnitt über die universalistische

Volkswirtschaftslehre. Dieser scheint in der sechzehnten Auflage (1926) das

erste Mal auf (Seite 172—175) und wird dann in der vierundzwanzigsten

Auflage zu der meisterhaften Einführung in die ganzheitliche

Volkswirtschaftslehre erweitert (24. Auflage, 1936: Seite 184—190; 25. und

26. Auflage, 1949: Seite 192—199)

1

.

Da inzwischen der Ausbau seines soziologischen Lehrgebäudes

abgeschlossen ist, verzichtet von dieser sechzehnten Auflage (1926) ab Spann

auf den Abschnitt über die Gesellschaftslehre oder Soziologie (12.—-15.

Auflage, 1923, Seite 174 ff.).

Wenn wir angesichts dieser Reifung und Anreicherung, die die

„Haupttheorien“ von ihren ersten bis zu ihren letzten Auflagen erfuhren,

fragen, welche Bedeutung diese so erfolgreiche Lehrgeschichte für das

wirtschafts- und gesellschaftswissenschaftliche Lehrgebäude sowie für das

Gesamtwerk Spanns überhaupt hat, so gibt es darauf auch keine andere

Antwort als auf die frühere Frage nach den Gründen des Erfolges dieses

Buches: In ihm ist die Grundlegung des ganzheitlichen Verfahrens vollzogen

worden und damit zugleich die soziologische Ausrichtung des

wirtschaftswissenschaftlichen und die philosophische Ausrichtung des

gesellschaftswissenschaftlichen Lehrgebäudes von Spann.

In der Entfaltungsgeschichte der „Haupttheorien“ vom Jahre 1911 über

das Jahr 1936 (24. Auflage) bis zum Jahre 1949 erleben wir aber auch ein Stück

Geschichte unserer Wirtschaftswissenschaft selbst

2

. Diese Widerspiegelung

des Entfaltungsganges einer Wissenschaft in jenem der Geschichte des Buches

ist nicht nur von objektiver Bedeutung, sie spricht auch für das Buch selbst.

Für die

1

Siehe oben S. 220 ff.

-

An Stelle vieler anderer möglicher Beispiele für diesen Tatbestand sei nur

auf die Wandlungen und Entfaltungen in der Darstellung der

Grenznutzenschule in den „Haupttheorien“ verwiesen: In der 1. Auflage

(1911) wird sie lediglich bei der Kritik der klassischen (Smith — Ricardi-

schen) Werttheorie erwähnt (S. 74 ff.); in der 2. Auflage (1916) wird diese

Erwähnung im gleichen Zusammenhang (S. 89 ff) durch einen Zusatz über

Böhm-Bawerk und die Grenznutzentheoretiker (S. 91—94) erweitert. Von

der 5. Auflage, also von 1919 an, wird sie im Abschnitt IX (Der gegenwärtige

Zustand der Volkswirtschaftslehre. Die Gesellschaftslehre) unter 4 (Einiges

über die neuesten theoretischen Lehren) eingehender dargestellt (S. 152—161

einschließlich der Lehre Böhm-Bawerks). Von der 16. Auflage an (1926)

findet sich im Anschluß an die Darstellung der Grenznutzenlehre deren

Kritik (S. 162—166), in der vorliegenden Auflage „Beurteilung der

Grenznutzenlehre“ überschrieben (oben S. 206—209).