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ziehungsweises; der G u t s b e g r i f f
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a l s o
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G r a d b e g r i f f . Daher sind unbedingte und bedingte Güter streng
zu scheiden. Im höchsten, unbedingten Grade Gut ist nur das Sach- gut,
weil es immer passives Element ist und bleibt; in geringstem Grade die
Arbeitsleistung, weil sie immer nur in dem Maße wie ein passives
Element sich benimmt, als sie einer höheren, übergeordneten Arbeit
gegenübersteht, für diese bloß passives Mittel ist. In der Mitte liegen die
„immateriellen Güter“ (Verhältnisse, Kenntnisse), welche wegen ihrer
innigen Verknüpftheit mit anderen Leistungen bald mehr, bald weniger
gegenständliches passives Gepräge haben werden. Der Begriff des
Sachgutes, der eigentlich eine technologische Bezeichnung darstellt,
fällt nicht zufällig mit / dem des unbedingten Gutes zusammen.
„Unbedingtes“ Gut ist das, was kraft seiner technischen (ursächlichen)
Unterlage notwendig stets nur H i 1 f s - Bestandteil des aktiven Mittels,
nur Mit-Leistung sein kann, niemals aktiv, niemals von sich her
führend.
§ 26. Abarten des Gutbegriffes
Auch der Begriff des passiven Elementes ist noch einer näheren
Bestimmung fähig. In ihm liegt,
1.
daß eine H a n d l u n g darauf gerichtet, ihm übergeordnet ist,
das heißt, es liegt im Begriff des Passiven: die Verfügbarkeit darüber —
was in der Verkehrswirtschaft die Austauschbarkeit und
Verkäuflichkeit bedeutet;
2. muß auch das im Begriff des Gutes liegen, was schon mit dem
Begriff der Wirtschaft überhaupt gegeben ist: die „relative Seltenheit“
oder „Knappheit“ des Mittels. D a h e r s i n d „ f r e i e G ü t e r “ ,
o b w o h l V e r r i c h t u n g s e l e m e n t e , d o c h k e i n e
w i r t s c h a f t l i c h e n G ü t e r , weil sie eben im Überflusse
vorhanden sind, ihr Grenznutzen gleich Null ist und sie nicht
bewirtschaftet werden. Sie sind und bleiben zwar Mittel, aber es findet
kein „Abwägen“ solcher Mittel statt
1
.
Im besonderen schadet es dem Gutcharakter der Rechts- und
Verwaltungsleistungen des Staates (überhaupt der Leistungen von
Gemeinsamkeitsreife) durchaus nichts, daß die Verfügbarkeit und
Verkäuflichkeit bei ihnen nur eine beschränkte ist. Man hat
eingewendet:
1
Siehe unten S. 239 f.