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zwischenstaatlichen Verhältnis. Der blaue Himmel Italiens ist frei für
den Italiener; nicht aber für den Amerikaner, der um seinetwillen vom
anderen Ende der Welt herreist. Die gleiche Bewandtnis hat es mit den
Kunstschätzen, die an allen Orten der Welt aufgestapelt sind, mit den
Naturschönheiten, z. B. unserer Alpen, dem Holze im Urwald, dem
Wasser an der Quelle — sie sind alle „frei“ an Ort und Stelle, aber knapp
für die Entfernten, die aus dem natürlichen Überfluß nur unter
Aufwand kostbarer Komplementargüter (Reisen, Arbeitsaufwände)
schöpfen können! So gesehen, schrumpft das Geltungsgebiet der freien
Güter fast auf nichts zusammen und haftet namentlich von vornherein
an ganz bestimmten Umständen und Örtlichkeiten. Der B e g r i f f
d e s f r e i e n G u t e s i s t n u r e i n G r e n z b e g r i f f , d e r
k a u m j e w i r k l i c h e G e l t u n g e r l a n g e n k a n n .
§ 27. Bemerkungen zum Begriff des Kapitals
Der gewonnene Begriff des Gutes kann brauchbar gemacht werden:
1.
für den Begriff des Volksvermögens, das ja in weiterem Sinne nichts anderes als
eine Güterknappheit ist, und
2.
für den Begriff des Kapitals.
Unter Kapital können, wie Menger es getan hat, „effektive . . . oder durch ...
Vermögen . . . dargestellte Geldbeträge“
1
,
das heißt angesammelte Verfügungsmacht,
Kaufkraft im wirtschaftlichen Verkehr verstanden werden (ähnlich Schumpeter,
Amonn, Clark und viele Neueren); oder nach alter physiokratischer Denkweise, der
Böhm-Bawerk und andere gefolgt sind
2
, das „Realkapital“. Diese beiden Begriffe können
meines Bedünkens miteinander versöhnt werden, wenn als Grundeigenschaft jeder Art
von Kapital: die „ M i t t e l b a r k e i t d e r L e i s t u n g “ aufrecht bleibt (wie wir
sie oben
3
entwickelt haben). Der Begriff des „Realkapitals“ leitet sich dann nicht
eigentlich von dem des Gutes ab und wird in Wahrheit auch nicht als „erzeugtes
Erzeugungsmittel“, als „Erzeugungsumweg“ zu fassen sein. Es handelt sich nicht
eigentlich um Erzeugung, sondern: um die M i t w i r k u n g b e i m A b l a u f
a l l e r L e i s t u n g e n — eben um die Mittelbarkeit des Leistens. Auf diesem Boden
leistungsmäßiger Betrachtung wäre dann Kapital im Mengerschen Sinne (als
immaterielle Kaufkraft) „Kaufhilfe“; Kaufhilfe ist aber wieder nichts als Beistand sowohl
für unmittelbare wie für mittelbare Leistungen, welche Mittelbarkeit zweiten Grades
besitzt, das heißt, Kapital im Mengerschen Sinne ist „ K a p i t a l h ö h e r e r
O r d n u n g “ (Geld im weitesten Sinne).
1
Carl Menger: Zur Theorie des Kapitals (Jahrbücher für Nationalökonomie
und Statistik, Jg 26, Jena 1888), S. 40.
2
Eugen von Böhm-Bawerk: Positive Theorie des Kapitales (Kapital und Kapitalzins.
Abt. 2, 3. Aufl., Innsbruck 1912), S. 23 ff.
3
Siehe oben S. 123 f.