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Herstellung eines „Werkzeuges“ der unmittelbaren Leistung geht, ist, verrichtet

„Kapitalleistung“, ist — soweit sie passiv gedacht wird — Kapital.

Diese Passivität ist allerdings nur vorhanden im Rahmen des Ganzen der

Volkswirtschaft, der Begriff „Arbeitskapital“ gilt daher nur für das volkswirtschaftliche

Gesamtkapital, für die Volkswirtschaft (unterstellterweise) als Ganzes angeschaut. Für

die Betrachtung im engeren Umkreise gilt dagegen: daß der K a p i t a 1 b e g r i f f

d e n b l o ß b e z i e h u n g s w e i s e n , d e n g r a d h a f t e n C h a r a k t e r

m i t d e m G u t b e g r i f f t e i l t . Je mehr wir vom Gesamtbilde „Volkswirtschaft“

zum einfachen Verkehrsgebilde und schließlich zum einwurzeligen Gebilde

herabgehen, wird das „volkswirtschaftliche Kapital“ zum „Erwerbskapital“. Für den

Unternehmer sind nur seine passiven Mittel (Maschinen, Rohstoffe, Lohnarbeiter)

Kapital. Seine eigene Unternehmerarbeit ist aktives Mittel, also nicht Gut, sondern

Handlung, nicht passiv, sondern führend; sie wird erst Kapital, wenn der Unternehmer

sie passiv verwertet, etwa indem er Direktor der Aktiengesellschaft wird, in die sein

Unternehmen umgewandelt wurde, und indem er nun als Direktor Lohn und Tantiemen

empfängt, e i n e r h ö h e r e n E i n h e i t e i n g e g l i e d e r t i s t , sich von der

neuen Oberleitung „bewirtschaften“ läßt.

Der Umfang des Kapitalbegriffs wird übrigens nicht ganz allein durch den Gutbegriff

bestimmt. Die Grenze ist das Geld. Wieweit dieses Kapital, das heißt reales Werkzeug,

Sachgut ist (die Mindestgrenze bildet die gewerbliche Verwertungsmöglichkeit des

Geldstoffes); / wieweit es als „Repräsentant“ der Güter, als Vermögensübertragungsmittel

nur Nominalkapital, das ist V e r d o p p e l u n g , Spiegelung des Realkapitals und der

Genußgütergesamtheit ist, wieweit „Kapital höherer Ordnung“ — diese Frage läßt sich

durch den Gutbegriff als Grundbegriff der Wirtschaft nicht entscheiden. Sie ist eine

Frage der Gesamttheorie des volkswirtschaftlichen Ganges, insbesondere eine Frage der

Geldtheorie selber.

§ 28. Bemerkungen über den Begriff des Volksvermögens

„Die Nationalexistenz selbst in ihrem ganzen

Umfange ist der wahre Reichtum der Nation.“

(Adam Müller

1

)

Der herkömmliche Begriff des Volksvermögens als der bloßen „Summe“ aller Güter

ist atomistisch und individualistisch, der als der Summe aller S a c h güter noch über

den Atomismus hinaus mangelhaft.

Als das Volksvermögen stellt sich die G a n z h e i t aller passiven und aktiven

Leistungen dar, welche die Volkswirtschaft bilden, gleichgültig ob die Leistungen

unmittelbar, mittelbar, höherer Ordnung oder vorbereitender Art sind. Daher ist nicht

nur die B e s t a n d s a u f n a h m e der Teile der Volkswirtschaft wesentlich — wie es

das heutige statistische Verfahren will, das von jenem Atomismus getragen wird —,

sondern auch der Gliedcharakter der Teile, ihre Gliedlichkeit. Diese kommt vor allem in

der Verhältnismäßigkeit (Propor-

.

1

Adam Müller: Gesammelte Schriften, 1. (einziger) Band, München 1839,

S. 114; jetzt: Ausgewählte Abhandlungen, herausgegeben von Jakob Baxa (= Die

Herdflamme, Bd 19), Jena 1921, S. 40.