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tionalität) ihrer Verbindung zum äußeren Ausdruck. Erst durch die Lebenskraft der

Ganzheit empfängt auch das einzelne Glied seine Bestandskraft.

Das Volksvermögen ist danach vor allem nicht nur die Gesamtheit des sogenannten

Realkapitals, sondern auch der Genußgüter einer Volkswirtschaft, des Kapitals höherer

Ordnung und des Vorkapitals, unangesehen des keimhaften oder fruchtartigen Stadiums

jeder der angeführten Arten. Diesem Begriff des Volksvermögens gemäß müssen die

„unbedingten Güter“ (Sachgüter) und die „bedingten Güter“ (aktive Güter oder

Arbeitsleistungen) ebenso wie die „Gelegenheitsgüter“ (geistigen Güter) grundsätzlich

als Bestandteile des Volksvermögens aufgefaßt werden. Zum herkömmlichen Begriff des

Volksvermögens als dem bloßen t o t e n Inventar der Volkswirtschaft, der bloßen

Sachgütergesamtheit, kommen daher noch hinzu:

1. Das I n v e n t a r d e r A r b e i t s k r ä f t e . Dieses aufzustellen ist nicht

allzu schwer, da einerseits die Alters- und Berufsgliederung gut bekannt ist, andererseits

der Kostenwert des Menschen, der sich aus den Erziehungskosten ergibt, einigermaßen

berechnet und in Anschlag gebracht werden kann. Ein vorläufiger Versuch dazu, der

einzige, der mir bekannt wurde, ist bereits von dem Statistiker Engel gemacht worden

1

.

Außer dem Kostenwerte kann auch der wirkliche Wert, z. B. nach der Lohnhöhe,

bestimmt werden oder wenigstens für die Berechnung / Anhaltspunkte bieten. Alles

geistige Kapital, alle Kenntnisse, Geschicklichkeiten und die Leistungsfähigkeiten sind

bereits im tatsächlichen Wert der Arbeit enthalten. Bei solchen Schätzungen ist es

allerdings nötig, auf die Altersgliederung Rücksicht zu nehmen (Junge und Alte sind tote

Last!), ferner auf die Gliederung nach Bildungsklassen (verschiedene Erziehungskosten)

und endlich auf die Sterblichkeit, da z. B. der Tod eines Kindes den Verlust des ganzen

bisher aufgewandten Erziehungskapitals bedeutet.

2. A l l e i m m a t e r i e l l e n G ü t e r , s o w e i t s i e s e l b s t ä n d i g ,

n e b e n d e n a k t i v e n K r ä f t e n u n d d e n S a c h g ü t e r n , m i t

d e n e n s i e v e r b u n d e n s i n d , e r f a ß t w e r d e n k ö n n e n . Dies

ist z. B. der Fall bei „Erfindungen“, „Geheimverfahren“, die zwar zu den betreffenden,

ausübenden Arbeitskräften zugehörig gedacht werden können, aber doch in aller Regel

davon ein unabhängiges Leben führen, daher auch als solche verkäuflich sind und

gewertet werden. Ebenso steht es mit den „Verhältnissen“, welche (wie Ruf und

Kundschaft) unabhängig von dem betreffenden jeweiligen Güterkomplex (der z. B. im

Inventar einer Fabrik gegeben ist) bestehen. Hingegen gehören nicht hierher die Rechte;

denn es wäre eine V e r d o p p e l u n g , z. B. sowohl das geheime Verfahren wie die

Rechtssatzung, welche es schützt (das Patent), als eigenes Gut zu betrachten. Böhm-

Bawerk wie Weyermann

2

stehen auf diesem richtigen Standpunkte.

1

Ernst Engel: Der Kostenwerth des Menschen (Der Werth des Menschen, Teil 1 =

Volkswirtschaftliche Zeitfragen, Bd 37), Berlin 1883.

2

Moritz Weyermann: Sozialökonomische Begriffsentwicklung des Vermögens und

Volksvermögens, zugleich als Beitrag zur wirtschaftlichen Güterlehre (Jahrbücher für

Nationalökonomie und Statistik, Dritte Folge, Bd 52, Jena 1916), S. 145 ff.