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An die Frage nach der inhaltlichen Bestimmtheit, nach den „Objekti-

vationssystemen“ der Gesellschaft wie der Wirtschaft reiht sich für Othmar

Spann mit innerer Notwendigkeit schließlich noch die Frage nach dem letzten

Wesen der Gesellschaft und ihrer Teilinhalte, nach dem allgemeinsten Begriff

von der Natur des Sozialen überhaupt. „Nennen wir das erstere Problem der

Unterscheidung von Objektivationssystemen schlechthin das eines

inhaltlichen

oder

m a t e r i a l e n

B e g r i f f e s

d e r

G e s e l l s c h a f t . . . , so wird das durch die letztere Frage be- zeichnete

Problem das eines allgemeinen oder f o r m a l e n B e g r i f f e s d e r

G e s e l l s c h a f t z u nennen sein

.

1

Der Begriff der „ g e s e l l s c h a f t l i c h e n O b j e k t i v a t i o n s -

s y s t e m e “ — v o n Spann als „selbständige, innerlich zusammenhängende

Erscheinungskreise, Teilinhalte“ erklärt — deckt sich mit jenem der „Teilinhalte der

Ausgliederungsordnung“, wie er von Spann als allgemeingültiger und tragender für das

ganzheitliche Verfahren verwendet wird

2

. Wie jede Ganzheit, gliedert sich auch das

Gesamtganze der Gesellschaft in Teilinhalte aus, stellt oder lebt sich in ihnen dar,

„objektiviert“

sich

in

diesen

(daher

„Objektivationssysteme“).

Diesen

„Objektivationssystemen“ oder Teilinhalten der Gesellschaft entsprechen in der

Wirtschaft deren Teilinhalte.

In der ersten Auflage des „Fundaments“ nennt Spann diese Teilinhalte der Wirtschaft

„Organsysteme“ und unterscheidet: I. Die Gebilde der Werkreife; II. Die Gebilde der

Marktreife; III. Die Gebilde der Genußreife; IV. Die Gemeinsamkeitsreife; V. Die

Vorreife.

3

Von der zweiten Auflage an nennt er die Teilinhalte der Wirtschaft „Bereiche

oder Reifestufen“. Und zwar werden in der zweiten Auflage unterschieden:

Hervorbringungsreife oder Werkreife im weiteren Sinne (= Erzeugungsreife),

Gemeinsamkeitsreife und Vorreife

4

. In der dritten und vierten Auflage sind diese

Teilinhalte: I. Die Hervorbringungsreife oder Werkreife im weiteren Sinne (A. Die

Gebilde der Werkreife im engeren Sinne; B. Die Gebilde der Marktreife; C. Die Gebilde

der Genußreife). II. Die Gemeinsamkeitsreife. III. Die Vorreife.

5

In der vierten Auflage

verwendet Spann die Begriffe „Teilganze“, „Bereiche“, „Reifearten“, Teilinhalte“ als

Synonyme

6

; auch „sachliche Teilganze“ — zum Unterschied von „Stufen“ —,

„Sachbereiche“

7

.

In der letzten, in den Vorlesungen über „Allgemeine Volkswirtschaftslehre“

vorliegenden Gestalt der ganzheitlichen Nationalökonomie werden die Teilinhalte der

Wirtschaft fast ausschließlich „Leistungsbereiche“ genannt.

1

Wirtschaft und Gesellschaft, Dresden 1907, S. 9.

2

Vgl. dazu: Gesellschaftslehre, 3. Aufl., Leipzig 1930; Kategorienlehre, 2. Aufl., Jena

1939; Gesellschaftsphilosophie, München 1928; Ganzheitliche Logik, Salzburg 1958.

3

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 1. Aufl., Jena 1918, S. 132 ff.

4

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 2. Aufl., Jena 1921, S. 172 ff. und 188 ff.

5

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 169 ff., oben

S. 204 ff.

6

Fundament der Volkswirtschaftlehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 187, oben S. 223.

7

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 90 und 95, oben S.

112 und 119.