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In allen vier Auflagen des „Fundaments“ wird diese Lehre von den Teilinhalten der

Wirtschaft in dem Abschnitt behandelt, der betitelt ist: „Der sachliche Aufbau der

Leistungen oder der Bauplan der Volkswirtschaft.“ (In der ersten Auflage heißt es noch:

„Der sachliche Aufbau der Leistungen höherer Ordnung oder der Bauplan der

Volkswirtschaft.“) Diesem „sachlichen Aufbau der Leistungen oder Bauplan der

Volkswirtschaft“ steht der „morphologische Aufbau der Volkswirtschaft“ gegenüber (im

Dritten Unterabschnitt des Dritten Abschnittes des „Fundaments“, betitelt „Die

Gestaltenlehre der Leistungen“).

Wir gebrauchten oben den Begriff der „Ausgliederungsordnung“. Dieser für das

ganzheitliche Kategoriengebäude grundlegende Begriff deckt sich mit jenem des

„Bauplans“ der Wirtschaft. Allerdings muß als entscheidend festgehalten werden, daß

die Ausgliederungsordnung jeder Ganzheit, daher auch jene der Gesellschaft und jene

der Wirtschaft, nicht nur durch den Begriff der Teilinhalte bestimmt ist, sondern auch

durch die Begriffe des Stufenbaues und der Vorränge. Die Teilinhalte — also etwa die

„Objektivationssysteme“ der Gesellschaft oder die Leistungsbereiche der Wirtschaft

1

sind grundsätzlich von den Stufen oder besser von den Gebilden des Stufenbaus zu

unterscheiden. Dies ist besonders deswegen zu betonen, weil der von Spann im

„Fundament“ verwendete Begriff der „Reifestufen“ für die Teilinhalte unter Umständen

einer Verwechslung Vorschub leisten könnte. Aber Spann verweist selbst bereits in

„Wirtschaft und Gesellschaft“ darauf, daß „die Objektivationssysteme Abstraktionen,

nicht empirische Gebilde“ seien.

2

Die Teilinhalte der Wirtschaft sind die abstrakt unterschiedenen Leistungsbereiche

der Gemeinsamkeitsreife (organisierende Leistungen oder „Kapital höherer Ordnung“),

der Vorreife (Erfinden und Lehren) und der Hervorbringungsreife. Diese gliedert sich

wiederum in: Marktreife des Geldes und der Waren, also Kreditwesen und Handel;

Zeitreife, also Vorrathaltung und Aufbewahrung; Ortsreife, also Verkehrswesen;

Schadenverhütung und Versicherung; endlich Erzeugung.

3

Diese abstrakten

Leistungsbereiche

wirken

in

den

empirischen,

geschichtlich-wirklichen

Wirtschaftsgebilden zusammen. Diese bilden einen Stufenbau der Wirtschaft. Dessen

Stufen, also die Stufen der Wirtschaft, sind: Weltwirtschaft, Großraum- und

Volkswirtschaft, Gebietswirtschaft, Verbände, Betriebe und Haushalte.

In der vierten Auflage des „Fundaments“ hat Spann die Ausgliederungsordnung der

Wirtschaft nach Teilinhalten, Stufen und Vorrängen genau gekennzeichnet und daher

auch zwischen T e i l i n h a l t e n — zwar immer noch „Reifestufen“ genannt''

4

—und

S t u f e n streng unterschieden. Diese vierte Auflage

1

Siehe oben S. 435 ff.

2

Wirtschaft und Gesellschaft, Dresden 1907, S. 7.

3

Vgl. dazu — außer dem „Fundament“ — noch: Tote und lebendige Wissenschaft,

von der 2. Aufl., Jena 1925, ab. —Walter Heinrich: Wirtschaftspolitik, Bd 1, Wien 1948,

2. Aufl., Berlin 1964, S. 71 ff.; Artikel Universalismus (Handwörterbuch der

Sozialwissenschaften, Bd 7, Stuttgart 1959, S. 467 ff.); Nachwort zur „Toten und

lebendigen Wissenschaft“, Einführung in die ganzheitliche Wirtschaftswissenschaft,

Gesamtausgabe: Bd 6, S. 359 ff.

4

„Reifestufen“ will besagen, daß es sich um Ebenen des gradweisen „Heran-