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lich nur dann möglich wäre, wenn die einzelnen Auflagen nach ihrem

Wortlaut genau verglichen werden könnten. Leider überschreitet es die

Möglichkeiten der vorliegenden Gesamtausgabe, alle einzelnen Fassungen

zu bringen. Der dogmengeschichtlich tiefer schürfende Gelehrte wird aber

nicht darauf verzichten können, die früheren Auflagen ebenfalls

heranzuziehen.

Aus der weittragenden verfahrensmäßigen Bedeutung des

Leistungsbegriffes erhellt, daß das, was Othmar Spann in seinem

„Fundament der Volkswirtschaftslehre“ vollbracht hat, weit über die

Wirtschaftswissenschaft hinaus beispielhaft ist: nämlich beispielhaft dafür,

daß es außer dem Ursachen-Begriff noch andere Kategorien gibt, welche

die Forschung fruchtbar weiterzuführen geeignet waren.

So steht im Gesamtwerk Othmar Spanns das „Fundament der

Volkswirtschaftslehre“ ja auch an der geistigen Nahtstelle zwischen der

wirt- schafts- sowie sozialwissenschaftlichen Geistesepoche Spanns und

der philosophischen, die dann durch die „Kategorienlehre“ (1924)

eingeleitet wird.