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lich nur dann möglich wäre, wenn die einzelnen Auflagen nach ihrem
Wortlaut genau verglichen werden könnten. Leider überschreitet es die
Möglichkeiten der vorliegenden Gesamtausgabe, alle einzelnen Fassungen
zu bringen. Der dogmengeschichtlich tiefer schürfende Gelehrte wird aber
nicht darauf verzichten können, die früheren Auflagen ebenfalls
heranzuziehen.
Aus der weittragenden verfahrensmäßigen Bedeutung des
Leistungsbegriffes erhellt, daß das, was Othmar Spann in seinem
„Fundament der Volkswirtschaftslehre“ vollbracht hat, weit über die
Wirtschaftswissenschaft hinaus beispielhaft ist: nämlich beispielhaft dafür,
daß es außer dem Ursachen-Begriff noch andere Kategorien gibt, welche
die Forschung fruchtbar weiterzuführen geeignet waren.
So steht im Gesamtwerk Othmar Spanns das „Fundament der
Volkswirtschaftslehre“ ja auch an der geistigen Nahtstelle zwischen der
wirt- schafts- sowie sozialwissenschaftlichen Geistesepoche Spanns und
der philosophischen, die dann durch die „Kategorienlehre“ (1924)
eingeleitet wird.