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infolgedessen erforderlichen Auseinandersetzungen — etwa mit Stammler und

Natorp — maßgeblich bestimmt.

In der endgültigen Fassung des Wirtschaftsbegriffes stellt sich die Sachlage

so dar: Das Wirtschaftliche schließt das Leistungsmäßige in sich, das Kausale

aber ist lediglich den Unter- oder Grundlagen der Leistungen zugeordnet; die

wirtschaftliche Betrachtung ist also eine rein funktionelle, die kausale

Betrachtung aber bezieht sich auf die Natureigenschaften der Wirtschaftsmittel

(z. B. auf die Technik

).

1

Zeitlich vor dem „Fundament“

(1.

Auflage

1918)

und nach „Wirtschaft und

Gesellschaft“

(1907)

stehen ja „Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre

auf lehrgeschichtlicher Grundlage“

(1.

Auflage

1911)

und die

„Gesellschaftslehre“

(1.

Auflage

1914).

Deren Fortschritte in kategorialer und

verfahrensmäßiger Hinsicht werden im „Fundament“ fruchtbar gemacht: Die

Folgerungen aus der funktionellen Betrachtungsweise, aus dem

Leistungsbegriff, aus dem Grundverhältnis Ganzes—Teil werden nun gezogen,

die Abhebung gegenüber dem kausalen Verfahren wird vollzogen.

Nun heißt es: „Im Begriffe des Mittels fanden wir zwei logische Elemente:

das teleologische und das ursächliche Element; ersteres als primäres, letzteres

als sekundäres, genetisches. Im Aufbau der Volkswirtschaftslehre finden wir

demgemäß nur den teleologischen, den Leistungsbegriff enthalten, während

der kausale oder genetische Begriff die Rolle eines Hilfsbegriffes spielt.“

2

Aber selbst in der inneren Weiterentfaltung des Gedankengebäudes im

Zuge der einzelnen Auflagen des „Fundaments“ von Ende 1917 (Datierung

der ersten Auflage) bis Ende 1928 (Datierung der letzten, vierten Auflage)

zeigen sich noch die Spuren dieses Ringens um die immer reinere,

folgerichtigere Durchführung der ganzheitlichen Kategorien und des dem

Leistungsbegriff gemäßen Verfahrens.

In der endgültigen Gestalt der ganzheitlichen Nationalökonomie

unterscheidet Spann dann: die Gesellschaft als das Reich der Zwecke, die die

Zielwelt der Wirtschaft bilden; die Wirtschaft als das Gebäude der Mittel oder

Leistungen; die Technik als den Bereich der Ursächlichkeiten oder Unterlagen

der Mittel. Damit sind dann auch die Unterschiede zwischen final-

teleologischer, ganzheitlich-funktioneller und kausaler Betrachtungsweise

herausgestellt, um die in den „zum Teil jugendlichen methodologischen

Veröffentlichungen

3

“ noch gerungen wird.

Im Nachstehenden wurde bei der Darlegung der inneren und äußeren

Geschichte des „Fundaments der Volkswirtschaftslehre“ versucht, diesen

geistigen Schritten nachzugehen, obwohl dies in vollem Umfange natür-

1

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, besonders S. 258 ff., oben

S. 297 ff.; Tote und lebendige Wissenschaft, 4. Aufl., Jena 1935, besonders S. 63 ff.

2

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 1. Aufl., Jena 1918, S. 223; vgl. auch S.

229 und öfter.

3

Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 6, oben S. 29 f.