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infolgedessen erforderlichen Auseinandersetzungen — etwa mit Stammler und
Natorp — maßgeblich bestimmt.
In der endgültigen Fassung des Wirtschaftsbegriffes stellt sich die Sachlage
so dar: Das Wirtschaftliche schließt das Leistungsmäßige in sich, das Kausale
aber ist lediglich den Unter- oder Grundlagen der Leistungen zugeordnet; die
wirtschaftliche Betrachtung ist also eine rein funktionelle, die kausale
Betrachtung aber bezieht sich auf die Natureigenschaften der Wirtschaftsmittel
(z. B. auf die Technik
).
1
Zeitlich vor dem „Fundament“
(1.
Auflage
1918)
und nach „Wirtschaft und
Gesellschaft“
(1907)
stehen ja „Die Haupttheorien der Volkswirtschaftslehre
auf lehrgeschichtlicher Grundlage“
(1.
Auflage
1911)
und die
„Gesellschaftslehre“
(1.
Auflage
1914).
Deren Fortschritte in kategorialer und
verfahrensmäßiger Hinsicht werden im „Fundament“ fruchtbar gemacht: Die
Folgerungen aus der funktionellen Betrachtungsweise, aus dem
Leistungsbegriff, aus dem Grundverhältnis Ganzes—Teil werden nun gezogen,
die Abhebung gegenüber dem kausalen Verfahren wird vollzogen.
Nun heißt es: „Im Begriffe des Mittels fanden wir zwei logische Elemente:
das teleologische und das ursächliche Element; ersteres als primäres, letzteres
als sekundäres, genetisches. Im Aufbau der Volkswirtschaftslehre finden wir
demgemäß nur den teleologischen, den Leistungsbegriff enthalten, während
der kausale oder genetische Begriff die Rolle eines Hilfsbegriffes spielt.“
2
Aber selbst in der inneren Weiterentfaltung des Gedankengebäudes im
Zuge der einzelnen Auflagen des „Fundaments“ von Ende 1917 (Datierung
der ersten Auflage) bis Ende 1928 (Datierung der letzten, vierten Auflage)
zeigen sich noch die Spuren dieses Ringens um die immer reinere,
folgerichtigere Durchführung der ganzheitlichen Kategorien und des dem
Leistungsbegriff gemäßen Verfahrens.
In der endgültigen Gestalt der ganzheitlichen Nationalökonomie
unterscheidet Spann dann: die Gesellschaft als das Reich der Zwecke, die die
Zielwelt der Wirtschaft bilden; die Wirtschaft als das Gebäude der Mittel oder
Leistungen; die Technik als den Bereich der Ursächlichkeiten oder Unterlagen
der Mittel. Damit sind dann auch die Unterschiede zwischen final-
teleologischer, ganzheitlich-funktioneller und kausaler Betrachtungsweise
herausgestellt, um die in den „zum Teil jugendlichen methodologischen
Veröffentlichungen
3
“ noch gerungen wird.
Im Nachstehenden wurde bei der Darlegung der inneren und äußeren
Geschichte des „Fundaments der Volkswirtschaftslehre“ versucht, diesen
geistigen Schritten nachzugehen, obwohl dies in vollem Umfange natür-
1
Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, besonders S. 258 ff., oben
S. 297 ff.; Tote und lebendige Wissenschaft, 4. Aufl., Jena 1935, besonders S. 63 ff.
2
Fundament der Volkswirtschaftslehre, 1. Aufl., Jena 1918, S. 223; vgl. auch S.
229 und öfter.
3
Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 6, oben S. 29 f.