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phischen Y o g i n s und des umherziehenden F a k i r s verdeut-
lichen. Ersterer ist Mystiker, letzterer Magier. / Ersterer ist un-
bedingt religiös, da er nur der höchsten Gottheit zustrebt, letzterer
nur bedingt, insofern nämlich, als sich seine Zauberei auf Zentren
auch naturhafter Wesen richtet. Wird zum Beispiel vom Fakir
nur das Lebenszentrum einer Pflanze zu schnellstem Wachstum
angeregt oder eine Schlange beschworen, so ist das Übersinnliche,
das eigentliche Religiöse, fast verloren — ich sage fast, denn eine
Spur bleibt insofern auch da noch erhalten, als jene Zentren
immateriell, außersinnlich sind. Ich erfuhr zum Beispiel auf einer
Reise in Ägypten gelegentlich einer Schlangenbeschwörung, die mir
vorgeführt wurde, daß die Gilde dieser Beschwörer jährlich einmal
zusammenkomme und dabei eine Schlange rituell verzehre. Mit der
Beschwörung ist also zugleich ein heimlicher Tierdienst, ein To-
temismus verbunden —, womit das religiöse Moment dieser schein-
bar rein praktischen Magie zutage kam.
Da auch der scheinbar ausschließlich praktischen Zwecken dienst-
bare Zauberer stets die Hilfe von Gottheiten anruft und da er
sich ferner notwendig in das innere Zentrum seines Gegenstandes
versenken muß, welches ja nie sinnlich gegeben ist, kann in der
Magie das Außersinnliche, also doch auch Übersinnliche, Religiöse
nie gänzlich fehlen.
III.
III. Der Beitrag der Magie zur Ausgestaltung der Religion
Gehören zur Magie alle jene ekstatischen Zustände, welche sich
nicht wie die Mystik auf die eine, höchste Gottheit, sondern auf
konkrete, geistige und natürliche Wesen beziehen, so leuchtet ein,
daß sie eine ungleich reichere Quelle konkreter Religionsgestaltung
sein müsse als die Mystik: die Mystik zielt auf das e i n e , die
Magie auf eine unendliche Anzahl immaterieller Zentren, sei es
von geistigen, sei es von stofflich-natürlichen Wesenheiten — in
beiden Fällen ergeben sich außersinnliche, irgendwie göttliche We-
senheiten.
Soweit die Magie in der Geschichte reicht, finden wir demgemäß
nicht nur alle Dinge der Natur geisterartig aufgefaßt und damit
in irgendeiner Weise personifiziert, sondern auch die Mächte des
Gemeinschaftslebens und des geistig-sittlichen Lebens überhaupt