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Jahre später, in der schon genannten Festschrift für Wilhelm

Schmidt (1928) führt er dazu aus: „Diese (die nachkantische, Anm.

W. Heinrich) Soziologie verlor allmählich immer mehr das klare

theoretische Bewußtsein ihrer individualistisch-naturrechtlichen

Abstammung und Grundvoraussetzung. Sie war der Meinung, sie

könne ohne Prüfung der letzten theoretischen Voraussetzungen

einfach dadurch zu Wissenschaft werden, daß sie wie die Natur-

wissenschaften ,induktiv' vorgeht, sich ,auf die Erfahrung' gründet.

Das ist aber eine große und naive Täuschung. Um das, was die Erfah-

rung bietet, zu ergreifen und zu deuten, sind überall Begriffsbestim-

mungen nötig! . . . Begriffsbestimmungen gehen aber ihrerseits

wieder überall auf die letzten grundsätzlichen Begriffe zurück.

Diese letzten grundsätzlichen Begriffe waren und blieben für die

nach-Comtische Soziologie allerdings rein individualistische . . .

Daher, um nur ein einziges Beispiel anzuführen, der Utilitarismus

die gesamte naturalistische Soziologie beherrscht“ (Bd 7, 146 f.).

Ähnlich also wie in der Wirtschaftswissenschaft auch hier die

Einstellung, daß empirischer Unterbau, daß Messung und quanti-

tative Betrachtung durchaus nicht auszuschalten seien, wohl aber

der qualitativen, wesens- bzw. leistungsmäßigen Analyse nachzu-

ordnen sind.

VI.

Kategoriale Ausformung und philosophische

Krönung des ganzheitlichen Lehrgebäudes

Dieser Abschnitt im Schaffen Spanns, der die verfahrenmäßig-

kategoriale Vollendung des ganzheitlichen Lehrgebäudes und dessen

philosophische Durchbildung bringt, wird bereits in der frühen

Wiener Zeit durch eine Anzahl von Vorlesungen und Abhandlungen

aufbereitet.

Dazu seien aus dieser Periode (unter Verweis zugleich auch auf

das Schriftenverzeichnis) genannt: „Das Verhältnis von Ganzem

und Teil in der Gesellschaftslehre. Betrachtungen zu einer gesell-

schaftswissenschaftlichen Kategorienlehre“ (1921); wie berichtet, las

Spann im Sommersemester 1922 über gesellschaftswissenschaftliche