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(3) Der Begriff der Umgliederung; er bezieht sich auf das Leben
alles Ganzheitlichen in der Zeit. Im Bereiche der Geschichte findet
sich dieser Umgliederungsbegriff in den Kategorien der Gründung,
der Entfaltung, des Verfalls, der Wiederherstellung, Gegengrün-
dung usw.
(4) Der Begriff der Ausgliederungsordnung nach Teilinhalten,
Stufen und Vorrängen. Er vermag dem Inhalte des in der Erfahrung
gegebenen Seins ableitend-entwerfend nachzugehen oder an den
gegebenen Ganzheiten der Wirklichkeit die Durchführung der Aus-
gliederung analytisch nachzuweisen. Er schließt somit die reali-
stische Beschreibung nicht aus, vielmehr fuhrt er sie, zugleich dem
anschaulich verfahrenden Forscher die Fülle der Empirie erschlie-
ßend und durchleuchtend.
Alle diese Kategorien sind, abgesehen von dem reifen Alters-
bzw. Nachlaßwerke „Ganzheitliche Logik“ (Bd 17), vor allem in
der „Kategorienlehre“ entwickelt.
Man könnte nun fragen, ist ein Begriff wie Ausgliederungsord-
nung nach Teilinhalten, Stufen und Vorrängen nicht bloß theore-
tische Spielerei oder hat er auch wissenschaftliche und praktische
Bedeutung? In seinen nationalökonomischen Werken entwirft
Spann z. B. eine Ausgliederungsordnung der Wirtschaft, wobei
für alles Wirtschaften die tragende Kategorie jene der Leistung ist.
Wo immer gewirtschaftet wird, treten nachstehende Arten von
Leistungen, eben die Leistungsbereiche oder Teilinhalte der Wirt-
schaft, auf: Organisierende Leistungen, Erfinden und wirtschaft-
liche Ausbildung, Kreditierung oder Finanzierung, Handelsleistungen
als Beschaffung und Absatz, zeitgerechte Bereitstellung als Vor-
ratshaltung, Aufbewahrung und Sortiment, Raumüberwindung im
Dienste der Wirtschaft als Verkehr, Versicherung und Schadenver-
hütung und schließlich Erzeugung im eigentlichen Sinne.
Diese Leistungsbereiche kehren auf allen Stufen der Wirtschaft,
also in den geschichtlich-wirklichen wirtschaftlichen Gebilden, in
arteigener Weise wieder: In der Weltwirtschaft, in Kreisen von
Volkswirtschaften (Großraumwirtschaften), in Volkswirtschaften,
Verbandswirtschaften, Gebietswirtschaften, Betriebswirtschaften und
Haushalts- oder Familienwirtschaften.
Es sind solche Übersichten, wie in so einer Ausgliederungsordnung