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§ 41. Der systematische Aufbau der Volkswirtschaftslehre
aus ihren Lehrbegriffen
Fassen wir den Inhalt unserer Betrachtungen über den logischen
Aufbau der Volkswirtschaftslehre zusammen. Die nationalökonomische
Begriffsbildung liegt durchaus im Umkreis der Leistung. Alle nicht
leistungsmäßige Begriffsbildung ist ihr als bloß genetische innerlich
fremd, dient ihr nur als Hilfsbegriff, nur als vorwirtschaftliche, z. B.
chemisch-physikalische, Erkenntnis.
Dennoch sind die Begriffe und Gesetze der Volkswirtschaftslehre
nicht alle von gleicher Art. Sie sind entweder Leistungs-Größenbegriffe
oder Leistungsbegriffe. Die Größen- oder Wertlehre ist wieder die
Lehre von der Bildung der Leistungsgrößen und vom Rechnen damit
(Wertrechnung): die eigentliche Wert- und Preistheorie mit strengen
(„exakten“) Gesetzen, weil sie die formalen Bedingungen der
Größenrechnung betreffen. Die Leistungslehre ist zuerst allgemeine
Theorie der Leistungen und als solche nur klassifikatorischer Art. Sie ist
Lehre von der Entsprechung der Gebilde und Leistungszweige, Lehre
von den Häufungsproportionen und der Entsprechung höherer
Ordnung, eine Lehre, die aber von klassifikatorischen zu gesetzmäßigen
Relationen, zu Gesetzen vorzudringen vermag. Dazu gesellt sich die
Theorie des Zusammenhanges von Preis und Leistung, eine gleichfalls
zu Gesetzbegriffen fähige Betrachtung. Endlich ergab sich die
Entwicklungslehre,
welche
Bewegungsgesetze
oder
Entwicklungsgesetze im engeren Sinne und Verschiebungsgesetze
aufstellt. Die Lehre von den Verschiebungsvorgängen ist der Kern der
Entwicklungslehre einschließlich der Lehre von Konjunktur und Krise.
Dieser
logische
Aufbau
des
Begriffsgebäudes
der
Volkswirtschaftslehre braucht noch nicht einerlei zu sein mit ihrem
systematischen Aufbau. Zur systematischen D a r s t e l l u n g der Be- /
griffe bedarf es zweckmäßigerweise anderer Umschweife. Besonders ist
es das methodische Element und die Entwicklung der elementaren
Kategorien und der Morphologie der Leistungen, die, obzwar in die
Leistungslehre gehörend, eine eigene darstellende Behandlung
verlangen.
Indem sich zur Theorie der Leistungen und der Leistungsgrößen
noch die allgemeine Erkenntnis der Natur der Leistungen (als eine
Verfahrenlehre) und ihrer formellen Gliederung im Gefüge der