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her n e h m e n a l l e d i e s e z w e c k r i c h t e n d e n u n d -
e r k l ä r e n d e n
W i s s e n s c h a f t e n
i h r e
o b e r s t e
N o r m ? — Entweder aus metaphysischen oder aus religiösen
Voraussetzungen. Dies zu leugnen, kann nur unseren unsäglich
oberflächlichen Empiristen und Relativisten einfallen, welche
„Nützlichkeit“, „Glück“, „Glück der größten Zahl“, „Höherbildung des
Typus Mensch“ und dergleichen unverstandene, fadenscheinige Ideale
als höchsten Endzweck im Wahren, Guten und Schönen und vor das
ganze Leben setzen und dem geradezu komischen Irrtum huldigen:
durch Induktion den Wert finden zu können! In Wahrheit sind
natürlich auch diese obersten Werte schon vor der Induktion
vorausgesetzt. Aber davon, daß auch diese „Ideale“ Metaphysik, nur
höchst menschlich improvisierte Privatmetaphysik kleinsten
Horizontes sind, wissen jene Lärmer nichts. Es gibt keine Erfahrung, aus
der abgeleitet werden könnte, daß es so, wie sie wollen, sein s o l l , daß
„Nutzen“, daß „Höherbildung“ sein s o l l , etwa statt
Schopenhauerischer Selbstverneinung. Genug: jede zweckrichtende
(normative) Wissenschaft geht von einem oberstenWert als gegebenem
aus; dieser selbst kann nur spekulativ gewonnen werden. Lediglich der
Rechtswissenschaft sind alle ihre Normen schlechthin gegeben, die
höchsten Normen ebenso wie die niederen. Ihr Wertgebäude als Ganzes
aber, das „Rechte“, hat wieder seine metaphysische Anknüpfung,
welche durch die Sittlichkeit hindurchgeht.
3. Die theoretische Volkswirtschaftslehre. Ihr werden die Glied-
lichkeitszusammenhänge der Mittel, gegründet auf das leistende und
rangmäßige Gliedlichkeitsverhältnis von „Mittel zum Zweck“,
„(gliedhafte, niedere) Ganzheit der Mittel zur Ganzheit der Zwecke“,
„Glied zum Ganzen“, zum Gegenstand. Die theoretische
Volkswirtschaftslehre ist weder eine zweckerzeugende Wissenschaft,
denn sie setzt die Ziele stets als gegeben voraus; noch eine
zweckrichtende (normative) Wissenschaft, denn sie sagt nicht, wie die
richtige Wirtschaft ausschauen s o l l , sie richtet und prüft nicht
1
, sie
b a u t n i c h t s e l b s t d i e R a n g o r d n u n g in solchem
Richten und Prüfen auf —das tut die Tat des praktischen Wirtschafters;
sondern sie stellt bei Vorgefundener oder angenommener Rangordnung
die
leistenden
Gliedlichkeitsverhältnisse,
die
rangmäßigen
Geltungsverhältnisse der Mittel (als Vorzwecke) untereinander fest: in
E t
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Siehe oben S. B04 f. und 307 f.