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her n e h m e n a l l e d i e s e z w e c k r i c h t e n d e n u n d -

e r k l ä r e n d e n

W i s s e n s c h a f t e n

i h r e

o b e r s t e

N o r m ? — Entweder aus metaphysischen oder aus religiösen

Voraussetzungen. Dies zu leugnen, kann nur unseren unsäglich

oberflächlichen Empiristen und Relativisten einfallen, welche

„Nützlichkeit“, „Glück“, „Glück der größten Zahl“, „Höherbildung des

Typus Mensch“ und dergleichen unverstandene, fadenscheinige Ideale

als höchsten Endzweck im Wahren, Guten und Schönen und vor das

ganze Leben setzen und dem geradezu komischen Irrtum huldigen:

durch Induktion den Wert finden zu können! In Wahrheit sind

natürlich auch diese obersten Werte schon vor der Induktion

vorausgesetzt. Aber davon, daß auch diese „Ideale“ Metaphysik, nur

höchst menschlich improvisierte Privatmetaphysik kleinsten

Horizontes sind, wissen jene Lärmer nichts. Es gibt keine Erfahrung, aus

der abgeleitet werden könnte, daß es so, wie sie wollen, sein s o l l , daß

„Nutzen“, daß „Höherbildung“ sein s o l l , etwa statt

Schopenhauerischer Selbstverneinung. Genug: jede zweckrichtende

(normative) Wissenschaft geht von einem oberstenWert als gegebenem

aus; dieser selbst kann nur spekulativ gewonnen werden. Lediglich der

Rechtswissenschaft sind alle ihre Normen schlechthin gegeben, die

höchsten Normen ebenso wie die niederen. Ihr Wertgebäude als Ganzes

aber, das „Rechte“, hat wieder seine metaphysische Anknüpfung,

welche durch die Sittlichkeit hindurchgeht.

3. Die theoretische Volkswirtschaftslehre. Ihr werden die Glied-

lichkeitszusammenhänge der Mittel, gegründet auf das leistende und

rangmäßige Gliedlichkeitsverhältnis von „Mittel zum Zweck“,

„(gliedhafte, niedere) Ganzheit der Mittel zur Ganzheit der Zwecke“,

„Glied zum Ganzen“, zum Gegenstand. Die theoretische

Volkswirtschaftslehre ist weder eine zweckerzeugende Wissenschaft,

denn sie setzt die Ziele stets als gegeben voraus; noch eine

zweckrichtende (normative) Wissenschaft, denn sie sagt nicht, wie die

richtige Wirtschaft ausschauen s o l l , sie richtet und prüft nicht

1

, sie

b a u t n i c h t s e l b s t d i e R a n g o r d n u n g in solchem

Richten und Prüfen auf —das tut die Tat des praktischen Wirtschafters;

sondern sie stellt bei Vorgefundener oder angenommener Rangordnung

die

leistenden

Gliedlichkeitsverhältnisse,

die

rangmäßigen

Geltungsverhältnisse der Mittel (als Vorzwecke) untereinander fest: in

E t

1

Siehe oben S. B04 f. und 307 f.