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2.

Die Bestimmung des Verhältnisses der beiden Definitions-Ele-

mente als Form und Stoff stellt also eine Weiterführung des bloßen

Unterschiedes derselben zu einem verabsolutierten Gegensatz dar,

wofür der Grund in der Definition selbst nicht mehr enthalten ist.

Vielmehr ist der Grund aus dem von Stammler behaupteten t e l e -

o l o g i s c h e n Charakter der sozialwissenschaftlichen Erkenntnis

hergenommen. Aber dieser ist in der Definition nicht unmittelbar

niedergelegt, sondern erst durch die Geltendmachung des erkennt-

nistheoretisch-methodischen Unterschiedes von Form- und Stoff-

betrachtung, das heißt von final und kausal, in sie hineingetragen.

Da also hier die Notwendigkeit rein teleologischer Erkenntnisart für

die Sozialwissenschaft aus der Definition des Sozialen erst abgeleitet

werden kann, n a c h d e m mit Hilfe dieser zu beweisenden Tele-

ologie (nämlich: nicht der erkenntnistheoretische Gegensatz von

teleologisch und kausal ist zu beweisen, aber der teleologische Cha-

rakter der ganzen Sozialwissenschaft!) selbst eine entsprechende Um-

Konstruktion jener Definition (die zuerst bloß von positiven Kon-

statierungen ausgeht) vorgenommen wurde, liegt offenbar eine pe-

titio principii vor! Der teleologische Charakter der Sozialwissen-

schaft wird aus der Definition des Gesellschaftsbegriffes abgeleitet,

nachdem er zuerst in sie hineingedeutet wurde. Dieser feine Fehler

im Aufbaue des Stammlerschen Gesellschaftsbegriffes ist eines der

wesentlichsten Geheimnisse der faszinierenden logischen Kraft seines

Systems.

3.

Ist demnach die verabsolutierte Gegenüberstellung der beiden

Bestimmungsstücke des Gesellschaftsbegriffes als Form und Stoff der

bloßen ursprünglichen Begriffsbestimmung gegenüber bereits etwas

Unerlaubtes, so ist es eine weitere, dem Form-Elemente den Primat

gegenüber dem Stoff-Elemente einzuräumen. Auch dies ist nur aus

dem hingedeuteten teleologischen Charakter der Sozialwissenschaft

heraus geschehen; von diesem aus aber allerdings konsequent. In der

Tat aber kann durch diese Einräumung des Primates an das Form-

Element der Dualismus, den jene trennende Gegenüberstellung

schuf, nicht mehr überwunden werden.

Stammlers „ s o z i a l e r M o n i s m u s “ , den wir unten noch

eingehender zu betrachten haben werden, geht dahin, daß die soziale

Form (äußerliche Regelung), eben weil sie das Soziale als solches,

Eigenartiges erst konstituiert, auch d i e Erkenntnisbedingung des