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setz die Beziehungen zwischen Druck und Volumen bei Gasen be-
schreibt. Daß in unserem Falle das Material gewollte Handlungen
von Menschen, Zwecksetzungen sind, begründet wie gesagt keinen
prinzipiellen Unterschied. Denn es wird in einer k a u s a l e n Ver-
knüpfung erfaßt. Die angeführten Beispiele zeigen, daß kein Sollen,
sondern ein Sein der Begriffsbildung unterliegt. Stets werden da die
Zusammenhänge innerhalb eines Systems von Bedingungen und
ihrer Variationen beschrieben.
Es erhebt sich außerdem Stammler gegenüber die Frage: ob ne-
ben einer (für sich möglichen) teleologischen Auffassung des Pro-
blems des Gesellschaftsbegriffes n o c h eine empiristische (das heißt
kausale) bestehen könnte? Mit anderen Worten: ob es überhaupt
möglich ist, eine soziale Erkenntnis neben der psychologischen, bio-
logischen usw. als selbständige, ihrem Gegenstande nach e i g e n -
a r t i g e Lehre aufzurichten, die auf der materialen, jedenfalls aber
kausal zu erfassenden Eigenart der gesellschaftlichen Tatsachen fußt?
Dies muß Stammler konsequentermaßen natürlich v e r n e i -
n e n
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. Auf den Menschen und dessen natürliche Eigenschaften als
letzte und prinzipielle Grundlage zurückzugehen; innerhalb der
Wechselbeziehung zwischen Individuen ein Phänomen zu suchen,
das von den anderen als s o z i a l e s sich derart unterschiede wie
das chemische vom physikalischen, das organische von diesem usw.
— das ist nach Stammler aussichtslos. Denn das „Naturexistieren“
einzelner Menschen schlechthin, wird nach ihm durch die Betrach-
tung des Physikalischen, Chemischen, Organischen und Psychologi-
schen grundsätzlich erschöpft. Es bleibt nur noch eine e r k e n n t -
n i s t h e o r e t i s c h eigenartige Beschreibung des Sozialen als sol-
chen: die Erfassung der regelnden Formen. Diese ist eben t e l e o -
1
In Polemik gegen Spencers Gesellschaftsbegriff, der im Merkmale der
D a u e r der (psychischen) Verbindung von Menschen das spezifisch Gesellschaft-
liche sieht, erklärt Stammler, es komme nicht auf das quantitative Moment einer
längeren oder kürzeren Dauer der Zusammenfügung an, sondern nur auf die
Art der Verbindung. (Vgl. Rudolf Stammler: Wirtschaft und Recht, a. a. O.,
S. 85.) Diese Art der Verbindung der Menschen ist ihm eben diejenige durch
gemeinsame Z w e c k e . Das Verbundensein der Menschen durch Zwecke stellt
er dem „bloß physischen Beisammensein als Naturexistieren einzelner Men-
schen“ gegenüber. Das Sozialpsychologische als irgendwie Eigenartiges wird da-
mit geleugnet.