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Gesellschaftswissenschaftlich handelt es sich immer wieder um die

Grundtatsache: daß die geistige Wirklichkeit, die am Einzelnen zur

Erscheinung kommt, nur als eine mittels Gemeinschaft aktualisierte

erscheint. Die Möglichkeit, in einem Umkreise von Gezweiung Gei-

stiges in sich tatsächlich hervorzubringen, das ist es, was den Urbe-

stand des Einzelnen ausmacht und ihm sein Eigenleben verbürgt.

(b) Wir haben aber dem Einzelnen noch mehr zu geben: In jedem

Einzelnen ist nur ein ganz bestimmter Umkreis von Fähigkeit. Es

kann nicht aus jedem alles werden. Wer unmusikalisch ist, kann

niemals, durch keine noch so musikalische Gemeinschaft und Erzie-

hung, zu einem Mozart werden. Die geistigen Gemeinschaften um

den Einzelnen können nur die vorhandenen Fähigkeiten (Potenzen)

in ihm wecken, die nie gleich sind. Auf diese Weise geschieht es, daß

die Unwiederholbarkeit, die Einzigartigkeit, die Besonderheit, „die

Individualität“ dem Einzelnen n o t w e n d i g zukommt. Hieraus

ergibt sich die für die Beurteilung der Ganzheitslehre grundlegende

Folgerung: Wenn der Universalismus den Einzelnen als Glied einer

Gesamtgeistigkeit, der Gemeinschaft oder Gezweiung, bestimmt, s o

ist d a m i t d e r E i n z e l n e n i c h t v e r n i c h t e t , sondern

ihm gegeben, was ihm zukommt, die Einzigartigkeit, Individualität,

ebenso auch das Eigenleben. Der Stolz des Einzelnen, seine Einzig-

artigkeit, wird durch den Universalismus nicht angetastet. Was

der Universalismus bestreiten muß, ist nur, daß die ursprüngliche

Wirklichkeit (die primäre Realität) im Einzelnen liege. Die Ganz-

heit erweckt, sie ist daher zuerst, und sie ist etwas Eigenes; der Ein-

zelne wird erweckt, er ist daher später (logisch wie zeitlich). Und er

besteht in seiner tatsächlichen Erscheinung nur als (durch Eigentä-

tigkeit in Gezweiung) Verwirklichtes, sein eigener Bereich bleibt auf

die Bestimmtheit seiner selbst als Fähigkeit (Potenz, Stivapi?) be-

schränkt. Die Einzigartigkeit folgt dabei erstens aus der Urnatur,

dem Urbestand der „Selbste“, weil sie (als Beschränkung der Ak-

tualisierung jedes Selbstes auf ein b e s t i m m t e s Etwas) Bedingung

des Daseins jedes Selbstes, ja jedes Daseins überhaupt ist und dem-

gemäß soziologisch auch nicht weiter erklärt zu werden braucht. —

Die Einzigartigkeit folgt aber zweitens aus dem Wesen der Gemein-

schaft, die ja als ein geistiger Organismus in sich G l i e d e r , das

heißt aber: Besonderheiten, Unterschiedenheiten (Differenzierun-

gen) braucht, um ein Ganzes aus Teilen zu werden. N i c h t