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schaftslehre festgesetzt. Ricardo und Marx haben den Tausch als
Gleichung objektiver Wertmengen (nämlich von Arbeitsstunden)
gefaßt und in diesem Sinne den ganzen Ablauf der Wirtschaftsvor-
gänge dargestellt
1
. Entscheidend ist dabei der Begriff des gerechten
Preises. Nach individualistischer (entgeltender) Vorstellung ist der
gerechte Preis der Kostenpreis, das heißt es sollen gleiche objektive
Wertmengen (Kosten) getauscht werden. Man könnte dies in den
Satz kleiden: „Leistung nach der Gegenleistung.“ Nach universali-
stischer Vorstellung dagegen ist der gerechte Preis kein einheitlicher
Preis, sondern ein abgestufter. Er ist verschieden zu bemessen, je
nach der Fähigkeit des Käufers, mehr oder weniger zu geben, und je
nach der Fähigkeit des Verkäufers, mehr oder weniger von der be-
treffenden Ware abzugeben. Man könnte dies in den Satz kleiden:
„Leistung nach der Leistungsfähigkeit.“ Ungleiches, nicht Gleiches
wird hier gerecht getauscht
2
.
Die entgeltende Gerechtigkeit, welche aus dem Verhältnis zweier
Gebender eine Gleichung macht, ist soziologisch ein Unbegriff. Denn
das geistige Leben ist keine Krämerbude. Hier leidet der individua-
listische Gerechtigkeitsbegriff vollständig Schiffbruch.
IL Die Freiheit
3
A. I n d i v i d u a l i s t i s c h g e f a ß t :
Im individualistischen Sinne ist, wie sich zeigte, Freiheit das
Höchstmaß des Fürsichseins, das Nichtgestörtsein des Einzelnen in
seiner Selbstbestimmtheit und somit notwendig der politische
Hauptbegriff des individualistischen Denkens. Wo das Fürsichsein
gestört wird, tritt das Gegenteil von Freiheit ein, Zwang.
1
Davon unten mehr, siehe S. 138 ff.
2
Vom universalistischen Standpunkte aus wird der Preis erst in dem Maße,
als er ein r i c h t i g e r A u s d r u c k e i n e s r i c h t i g e n G l i e d e r b a u e s
d e r w i r t s c h a f t l i c h e n L e i s t u n g e n ist, zum gerechten Preise. Der
gerechte Preis ist kein für alle gleicher, sondern ein abgestufter Preis. Im voll-
kommenen Ganzen ist es unmöglich, Gleiches gegen Gleiches zu geben, sondern
dem Begriffe nach notwendig nur Ungleiches. (Zusatz zur dritten Auflage.)
3
Die sittliche Freiheit oder W i l l e n s f r e i h e i t ist streng zu unterscheiden
von der hier allein behandelten gesellschaftlichen und politischen Freiheit.