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heit, als schöpferischer Zwang, der die künftige, geistige Gemein-
schaft vorbereitet.
Hieraus folgt weiter für die universalistische Denkweise: Die
Freiheit ist gar kein erster, ursprünglicher Begriff des Gemein-
schaftslebens, noch des Lebens überhaupt. Denn Freiheit kann ja
erst an dem wahrhaft Ursprünglichen (Primären), an der Frucht-
barkeit der Wechselseitigkeit, an der Tatsächlichkeit geistiger Ge-
meinschaft wirklich werden! Freiheit ist überhaupt nur dann ein
sinnvoller Begriff, wenn die Ungestörtheit nicht des eigenen Für-
sichseins, sondern gegenseitiger Geistigkeit (und eine andere gibt es
nicht) ein Höchstmaß von bildender Kraft gewährleistet. In der Er-
ziehung z. B. handelt es sich nicht um eine äußere Freiheit, sondern
um die Ausbildung der gewollten Geistigkeit. Weder um die Form
„Freiheit“ noch um die Form „Zwang“ kann es sich hier handeln,
sondern nur um die Frage, w o f ü r und mit welchem E r f o l g e
ein Zwang geübt wird. Alles läuft immer nur auf die Frage hinaus:
Wie soll ich es machen, daß das Höchstmaß wertvoller Gemein-
schaftlichkeit erreicht werde? Soweit dazu Zwang erfordert wird, ist
er fruchtbar und daher gerechtfertigt. Von wo aus die Untersuchung
auch angepackt werde, immer zeigt sich — was für die wahre gesell-
schaftswissenschaftliche Einsicht grundlegend ist — daß die gesell-
schaftliche Freiheit nicht ein erster Grundbegriff, sondern nur ein
abgeleiteter und zu rechtfertigender Begriff sein kann. Diese Recht-
fertigung muß die Freiheit erst suchen, sie findet sie an der Urtat-
sache der Gemeinschaft, deren Höchstmaß sie dienen muß.
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Eine letzte wichtige Frage ist der sittliche Gehalt der sozialen
Freiheit. Der individualistischen Denkweise ist die Freiheit im
Grunde etwas Formelles, sittlich Neutrales. Der Individualist muß
folgerichtig sagen: „Um mich hat sich niemand zu kümmern, ich
bestimme mich selbst, daher hat, was ich tue und lasse, nur mich
zum Richter, nur sofern ich in der Beschränkung des anderen das
vereinbarte und vorgeschriebene Mindestmaß, das Recht, über-
schreite, hat sich ein anderer um mich zu kümmern.“ Der Gebrauch
der Freiheit wird so dem sozialsittlichen Urteile entzogen, weil es
jedem überlassen bleibt, was er mit seiner Freiheit anfange! Anders
die universalistische Auffassung. Ihr ist Freiheit etwas durch und
durch Sittliches. Freiheit muß sittlich gerechtfertigt werden, weil sie
von dem Leben der Gemeinschaft abgeleitet ist.