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während in Wahrheit gerade die Kapital- und Unternehmerleistung

(mit jener des Erfinders und des Kapitals höherer Ordnung) die

schöpferische, den Lebensspielraum der ganzen Volkswirtschaft er-

höhende Leistung und der Unternehmergewinn gleichsam die Er-

finderprämie hierfür ist (dieses Wort im weitesten organisatorischen

und technischen Sinne genommen)

1

.

/

Z u s a t z z u r d r i t t e n A u f l a g e

Der Begriff des Mehrwertes als einer Restgröße — das heißt einer

Größe, die nach Aufrechnung der Preisbestandteile übrig bleibt und

die sich der Unternehmer, nicht der Arbeiter, aneignet — ist theo-

retisch unhaltbar und wird durch die geistige Natur des wirtschaft-

lichen Leistungsganges im allgemeinen, im besonderen aber durch

die Beachtung der Unverbrauchlichkeit der schöpferischen geistigen

Leistung widerlegt. Ein Eisendreher z. B., der acht Stunden an einer

Gesamtausgabe,

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Gesamtleistung

und

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zu

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Reihe

von

ähnlichen,

aber

einheit-

daß der Eisendreher bei seiner Arbeit immer wieder nach seiner

Vorlage, der Zeichnung, sieht, wo er die Millimeterstärken der

Zapfen usw. genau vorgeschrieben findet. Das ist aber dasselbe, als

ob hinter dem Eisendreher: (1) der Erfinder stünde und ihm die

grundsätzlichen Anweisungen gäbe; (2) der Konstrukteur und ihm

die weiteren Einzelheiten jeweils sagte. Beide sind durch die Zeich-

nung vertreten und wirken durch sie im Arbeitsgange unmittelbar

und führend mit. — (3) Ebenso kommen die Anweisungen des Be-

triebsorganisators (Betriebsingenieurs), des Werkstättenleiters usw.

hinzu, die in gleicher Weise bei der Arbeit des Drehers w i r k s a m

mit dabei sind und diese fruchtbarer machen. Ein großer Teil der

heutigen „Rationalisierung“ beruht ja auf den organisatorischen

Verbesserungen des Betriebes. — (4) Wäre z. B. die Walze für einen

ausländischen Markt bestimmt, so wirken auf ähnliche Weise jene

Staatsmänner, welche den Handelsvertrag machten, mit, nicht im

technischen, aber wohl im kaufmännischen Sinne. — (5) Ebenso

wirken auch jene Staatsmänner, welche die gewerbliche Fachschule

1

Vgl. die Anmerkung oben S. 130 f.