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4. Staatsführer
Wie die Organisatoren der Wirtschaft leisten die Organisatoren des
Staates Führungsarbeit. Die staatlich-organisatorische Arbeit bezieht
sich nicht auf die wirtschaftlichen Mittel, sondern auf den gesamten
Inhalt des Gemeinschaftslebens, ist daher allgemeiner, der Wirt-
schaftsorganisation übergeordnet, sie auch in sich befassend. Das
ganze geistig-sittliche Leben ist der Stoff der Arbeit des staatlichen
Organisators. Wir nennen diesen Stand den der S t a a t s f ü h r e r .
Wie der Wirtschaftsführer wirtschaftserzeugendes Handeln, so voll-
bringt der Staatsführer gemeinschafterzeugendes Handeln. Der
wahre Staatsführer ist dabei schöpferischer Gestalter von Gemein-
schaften aus Elementen, die der Vergemeinschaftung fähig sind. Das
geistig-sittliche Leben „ordnen“ heißt auch, es gestalten, bilden, heißt
dieses stärken, jenes schwächen. — Staatsführer im eigentlichen
Sinne ist der führende Staatsmann, das Amt des Staatsführers ist
das Königsamt (Kanzleramt). Jedoch gehören heute hierher auch:
Schöpferische Politiker und Parlamentarier; höhere, in ihrem Ar-
beitskreis verhältnismäßig schöpferische Beamte mit selbständigen
staatsmännischen Entscheidungen und Befugnissen (nach Maßgabe
dieser Selbständigkeit); endlich führende Zeitungsschreiber und poli-
tische Schriftsteller.
Eine besondere Art der Staatsführer bilden die h ö h e r e n
K r i e g e r . Der Feldherr leistet eine der staatsmännischen engver-
wandte organisatorisch-schöpferische Arbeit. Der niedere, ausfüh-
rende Krieger steht auf der Stufe des Handarbeiters, in die er in
höherem Alter auch tatsächlich überzugehen pflegt — obzwar er als
wirklicher Krieger doch eine andere, das Leben aufs Spiel setzende
Eigenschaft zur Grundlage seines Handelns machen muß, daher in
ständig kriegerischen Zeiten der geistigen Wahrheit und Eigenart
nach sich hier ein verselbständigter Stand, der K r i e g e r s t a n d ,
ausbilden / muß. Der höhere, verhältnismäßig selbständig schaffende
Heerführer und Offizier entspricht dem höheren Staatsbeamten. Die
höheren Krieger unter die Staatsführer einzureihen, scheint mir das
einzig Angemessene. Sowohl die Organisation von Streitkräften
wie auch ihre Führung als eines Teiles des Staates ist eine rein staats-
männische Aufgabe, daher denn auch recht eigentlich Königsamt —
geschichtlich wie begrifflich. Die Führung der Armee in der Schlacht