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4. Staatsführer

Wie die Organisatoren der Wirtschaft leisten die Organisatoren des

Staates Führungsarbeit. Die staatlich-organisatorische Arbeit bezieht

sich nicht auf die wirtschaftlichen Mittel, sondern auf den gesamten

Inhalt des Gemeinschaftslebens, ist daher allgemeiner, der Wirt-

schaftsorganisation übergeordnet, sie auch in sich befassend. Das

ganze geistig-sittliche Leben ist der Stoff der Arbeit des staatlichen

Organisators. Wir nennen diesen Stand den der S t a a t s f ü h r e r .

Wie der Wirtschaftsführer wirtschaftserzeugendes Handeln, so voll-

bringt der Staatsführer gemeinschafterzeugendes Handeln. Der

wahre Staatsführer ist dabei schöpferischer Gestalter von Gemein-

schaften aus Elementen, die der Vergemeinschaftung fähig sind. Das

geistig-sittliche Leben „ordnen“ heißt auch, es gestalten, bilden, heißt

dieses stärken, jenes schwächen. — Staatsführer im eigentlichen

Sinne ist der führende Staatsmann, das Amt des Staatsführers ist

das Königsamt (Kanzleramt). Jedoch gehören heute hierher auch:

Schöpferische Politiker und Parlamentarier; höhere, in ihrem Ar-

beitskreis verhältnismäßig schöpferische Beamte mit selbständigen

staatsmännischen Entscheidungen und Befugnissen (nach Maßgabe

dieser Selbständigkeit); endlich führende Zeitungsschreiber und poli-

tische Schriftsteller.

Eine besondere Art der Staatsführer bilden die h ö h e r e n

K r i e g e r . Der Feldherr leistet eine der staatsmännischen engver-

wandte organisatorisch-schöpferische Arbeit. Der niedere, ausfüh-

rende Krieger steht auf der Stufe des Handarbeiters, in die er in

höherem Alter auch tatsächlich überzugehen pflegt — obzwar er als

wirklicher Krieger doch eine andere, das Leben aufs Spiel setzende

Eigenschaft zur Grundlage seines Handelns machen muß, daher in

ständig kriegerischen Zeiten der geistigen Wahrheit und Eigenart

nach sich hier ein verselbständigter Stand, der K r i e g e r s t a n d ,

ausbilden / muß. Der höhere, verhältnismäßig selbständig schaffende

Heerführer und Offizier entspricht dem höheren Staatsbeamten. Die

höheren Krieger unter die Staatsführer einzureihen, scheint mir das

einzig Angemessene. Sowohl die Organisation von Streitkräften

wie auch ihre Führung als eines Teiles des Staates ist eine rein staats-

männische Aufgabe, daher denn auch recht eigentlich Königsamt —

geschichtlich wie begrifflich. Die Führung der Armee in der Schlacht