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eine dünnste Scheidewand getrennt. Darum hat er die Kälte des Adlerblickes.
Wäre diese Trennung nicht, so würde er in den Stand der Weisen hineingerissen,
nach innen gerichtet und für sein Geschäft, nach außen zu wirken, weniger fähig!
Platon hat diese Schwierigkeit denn auch gefühlt und sie dadurch zu bewältigen
gesucht, daß die / Weisen z e i t w e i l i g sich den politischen Geschäften wid-
men. Dabei ist aber vergessen, daß die Richtung des Geistes von innen nach
außen sich nicht so leicht umstellen läßt.
Als den letzten großen Gedanken in Platons Staat, mit dem die obige Kon-
struktion übereinkommt, möchte ich den hervorheben: daß die Zugehörigkeit zu
einem Stande durch den Grad der Geistigkeit bestimmt werden soll, die einem
Menschen zukommt. Durch die Erziehung werde (nach Platon) jedem der höchst-
mögliche Grad von Geistigkeit gewährleistet, dessen er fähig ist. Daher ist bei
ihm allgemeine Erziehung, Staatserziehung, nötig. Auf diesen letzteren Punkt,
in dem wir wieder eine abweichende Stellung einnehmen, kommen wir noch
später zurück.
Außer der Beziehung des Standes zu seiner Grundlage, der gei-
stigen Gemeinschaft, ist noch die Gliederung der Stände nach der
Eigenart der Mittel von Bedeutung, der wir uns nun zuwenden.
A.
Die E i n t e i l u n g d e r S t ä n d e n a c h d e r
E i g e n a r t d e s M i t t e l s
Erstwesentlich ist die obige Ableitung der Stände aus ihren gei-
stigen Grundlagen und der daraus folgenden Richtung des Han-
delns. Nur abgeleitet aber praktisch doch wichtig sind auch diejeni-
gen Unterschiede, die die Eigenart des Mittels (als sozusagen einge-
hegte, innere Unterschiede) schafft. Hieraus ergeben sich im W i r t -
s c h a f t s s t a n d e , der hier allein in Betracht kommt, ständische
Bildungen, die in sich sowohl horizontal wie vertikal gegliedert
sind, das heißt es handelt sich um B e r u f s t ä n d e als Unterglie-
derungen der Wirtschaft. Nach der Eigenart der wirtschaftlichen
Mittel ergibt sich dann folgende Einteilung:
(1)
Landwirtschaftlicher Stand und Bergbau (Rohstoffgewerbe).
(2)
Gewerblicher Stand (Veredelungs- und Fertiggewerbe).
(3)
Handel (samt Geldhandel, das heißt Bank-, Börsen- und Fi-
nanzwesen) oder „Verkehrsstand“ im weiteren Sinne.
(4)
Verkehr im engeren Sinne (als Verfrachtung, „Ortsreife“).
Innerhalb dieser Stände ist wieder die Gliederung in Abhängige
(Arbeiter) und Selbständige (Führer) durchzuführen.
Diese Unterscheidung der wirtschaftlichen Stände ist von altersher üblich und
blickt tief in die Lebensweise und Art der Menschen hinein. Adam Müller hat