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d e r B e a m t e . Im tieferen Sinne sind diese beiden Aufgaben
allerdings eine Einheit: der wahre Staatsmann ist Krieger und Be-
amter zugleich, die staatsmännische Tätigkeit ist stets kriegerisch,
soweit nach außen hin eingestellt, beamtlich oder verwaltend, so-
weit nach innen hin eingestellt. Wer von beiden den Vorrang hat,
lehrt Geschichte wie Theorie unzweideutig: K r i e g e r t u m i s t
v o r B e a m t e n t u m . Das gilt für die Natur aller staatsmänni-
schen Aufgaben, aber auch für ihre Personen. Im Mittelalter war
der Beamte (der Lehensmann) zugleich Krieger. Das Kriegertum
war die Probe auf die Echtheit seiner Führerschaft.
a .
D i e A u f g a b e n d e s S t a a t e s a l s O b e r l e i t e r a l l e r S t ä n d e
o d e r a l s H ö c h s t s t a n d
In einem ständisch gebauten Gemeinleben richten die ständischen
Körperschaften ihr eigenes Leben ein. So heute offensichtlich wieder
die wirtschaftlichen Körperschaften. Die Gegensätze und Spannun-
gen, die dabei entstehen, auszugleichen, über sie zu entscheiden und
zu richten einerseits, sowie die Lücken, die bleiben, auszufüllen, und
andererseits zu ergänzen, das ist die Aufgabe, die dem Staate dabei
zukommt. Lücken im Wirtschaftsleben, wie sie z. B. in dem Fehlen
oder in Unvollkommenheit einer Waffenindustrie liegen würden,
oder im Zollwesen, wenn dadurch lebenswichtige Belange der äuße-
ren Politik und des Staatslebens gefährdet würden, könnte der Staat
nicht dulden (Zollschutz in Übereinstimmung mit Bündnissen und
Feindschaften, Zollschutz auf kriegsnotwendige Güter usw.); er
müßte dann den Wirtschaftsständen dreinreden, trotzdem sie sich
grundsätzlich selbst zu verwalten haben.
Ergänzende Maßnahmen im Erziehungswesen, soweit es die
Schulmänner (geistiger) Stand oder die Wirtschaftsführer auf dem
Gebiete der gewerblichen Erzeugung, vielleicht nicht genügend ent-
wickeln, ferner der Abschluß von Konkordaten sind Beispiele der
Leistung des Staates als Höchststand. (Denn hier handelt es sich
nicht etwa nur um eine Aufgabe auswärtiger Politik gegenüber dem
„Vatikan“, sondern ursprünglicherweise darum, im Leben des Ge-
meinwesens ständische Lebenskreise, vornehmlich das kirchlich-
religiöse Leben und das der Erziehung, in ein bestimmtes Verhält-
nis zum Gesamtleben und zum Staate zu bringen.)