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d e r B e a m t e . Im tieferen Sinne sind diese beiden Aufgaben

allerdings eine Einheit: der wahre Staatsmann ist Krieger und Be-

amter zugleich, die staatsmännische Tätigkeit ist stets kriegerisch,

soweit nach außen hin eingestellt, beamtlich oder verwaltend, so-

weit nach innen hin eingestellt. Wer von beiden den Vorrang hat,

lehrt Geschichte wie Theorie unzweideutig: K r i e g e r t u m i s t

v o r B e a m t e n t u m . Das gilt für die Natur aller staatsmänni-

schen Aufgaben, aber auch für ihre Personen. Im Mittelalter war

der Beamte (der Lehensmann) zugleich Krieger. Das Kriegertum

war die Probe auf die Echtheit seiner Führerschaft.

a .

D i e A u f g a b e n d e s S t a a t e s a l s O b e r l e i t e r a l l e r S t ä n d e

o d e r a l s H ö c h s t s t a n d

In einem ständisch gebauten Gemeinleben richten die ständischen

Körperschaften ihr eigenes Leben ein. So heute offensichtlich wieder

die wirtschaftlichen Körperschaften. Die Gegensätze und Spannun-

gen, die dabei entstehen, auszugleichen, über sie zu entscheiden und

zu richten einerseits, sowie die Lücken, die bleiben, auszufüllen, und

andererseits zu ergänzen, das ist die Aufgabe, die dem Staate dabei

zukommt. Lücken im Wirtschaftsleben, wie sie z. B. in dem Fehlen

oder in Unvollkommenheit einer Waffenindustrie liegen würden,

oder im Zollwesen, wenn dadurch lebenswichtige Belange der äuße-

ren Politik und des Staatslebens gefährdet würden, könnte der Staat

nicht dulden (Zollschutz in Übereinstimmung mit Bündnissen und

Feindschaften, Zollschutz auf kriegsnotwendige Güter usw.); er

müßte dann den Wirtschaftsständen dreinreden, trotzdem sie sich

grundsätzlich selbst zu verwalten haben.

Ergänzende Maßnahmen im Erziehungswesen, soweit es die

Schulmänner (geistiger) Stand oder die Wirtschaftsführer auf dem

Gebiete der gewerblichen Erzeugung, vielleicht nicht genügend ent-

wickeln, ferner der Abschluß von Konkordaten sind Beispiele der

Leistung des Staates als Höchststand. (Denn hier handelt es sich

nicht etwa nur um eine Aufgabe auswärtiger Politik gegenüber dem

„Vatikan“, sondern ursprünglicherweise darum, im Leben des Ge-

meinwesens ständische Lebenskreise, vornehmlich das kirchlich-

religiöse Leben und das der Erziehung, in ein bestimmtes Verhält-

nis zum Gesamtleben und zum Staate zu bringen.)