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tischen Quellenforschung behaupten können. Dopsch
1
hat nach-
gewiesen, daß jene Markgenossenschaft des Urkommunismus nicht
bestand, also keine „Gleichheit“ der Gemeinfreien (nicht wirtschaft-
lich, aber auch nicht politisch) vorhanden war. Vielmehr bestanden
grundherrschaftliche Abstufungen schon in der Urzeit bei den Ger-
manen, ebenso war schon in der Urzeit ein Adel als politischer
Stand vorhanden. Ferner bestanden (im wirtschaftlichen Sinne)
stadtähnliche Vororte und Märkte bereits in der Urzeit selbst in
Innerdeutschland, daher auch die wirtschaftlichen Grundlagen der
germanischen Ordnungen nicht rein agrarischer Art waren, vielmehr
freie Gewerbe, Geld, Handel nicht fehlten, wie denn auch nicht ein-
mal auf den großen Gutsherrschaften wirklich die „geschlossene
Hauswirtschaft“ (die es nie und nirgends in der Geschichte gab)
durchgeführt war
2
. In geistiger Hinsicht ist sodann die Bedeutung
eines eigenen Priesterstandes hervorzuheben. Auch sonst zeigt sich
in den reichen Gliederungen der Freien und Unfreien, und nament-
lich im Gefolgschaftswesen und Kult entscheidend viel Ständisches.
Daß andererseits in Persien, Athen und Rom zünftige Bindungen
und andere wirtschaftliche Gliederungen ständischer Art stets an-
zutreffen sind, ist in der Wirtschaftsgeschichte ohnehin bekannt und
selbstverständlich. Das Gleiche gilt für die primitiven Völker in der
Völkerkunde, bei denen, weil es die Natur der Sache eben nie zu-
läßt, in keiner Form Kommunismus, wirtschaftliche oder politische
Gleichheit anzutreffen ist, sondern stets und ausschließlich Gliede-
rungen, ständische Gruppenbildungen.
Wohin sich auch der Blick wendet, überall zeigt sich im letzten
Grunde,
daß
G l i e d e r u n g e n ,
A b h ä n g i g k e i t e n ,
s t ä n d i s c h e B i n d u n g e n a l l e r A r t e s s i n d , w e l c h e
d i e W i r t s c h a f t s g e s c h i c h t e v o n A n b e g i n n e r -
1
Wirtschaftliche und soziale Grundlage der europäischen Kulturentwicklung,
I. Teil, Wien 1918, II. Teil, Wien 1920.
2
Das Vorhandensein stadtähnlicher Vororte ist vielleicht quellenmäßig das am
wenigsten gesicherte Ergebnis Dopschischer Forschungen; dafür spricht um so
mehr die wirtschaftliche Logik, welche volle Geschlossenheit der Hauswirtschaft
nicht zugeben kann, daher gewerbliche und marktähnliche Zentren notwendig
fordern muß. Vgl. auch O. Schlüter, Artikel: Stadt, § 4; G. Seeliger, Artikel:
Stadtverfassung, § 5, 1; W. Stein, Artikel: Handel, sämtlich im: Reallexikon
der germanischen Altertumskunde, hrsg. von Johannes Hoops, Straßburg 1911—
1919.